Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
16.05.2017

"Erkältung gründlich anpacken" ist irreführend

Die Werbung für Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten ist unlauter, wenn die Werbung mit Aussagen dahingehend verbunden ist, dass die Ursache der Erkältung durch die Einnahme der Kapseln gründlich entfernt werde. Die Werbeaussage „Erkältung gründlich anpacken“ ist, verbunden mit einer Abbildung in der eine Faust die Erkältung mit der Wurzel aus dem Boden zieht, irreführend. Ein Arzneimittel ist noch nicht zur kausalen Behandlung einer Erkältung geeignet, sondern lediglich für in Bezug auf die Symptome wirksam. Der Verbraucher dürfe bei einem so sensiblen Thema nicht getäuscht werden.SachverhaltDer Kläger ist ein Verbraucherschutzverband. Er richtet sich gegen ein Pharmaunternehmen, welches mit seinen „T Kapseln forte“ ein Erkältungsmedikament vertreibt. In...