Rechtsanwältin Elisabeth Brinkmeyer

50931, Köln
Rechtsgebiete
Familienrecht Arbeitsrecht Erbrecht

Rechtsprodukt

Beratung zur Durchsetzung oder zur Abwehr von Unterhaltsansprüchen

Beratung zur Durchsetzung oder zur Abwehr von Unterhaltsansprüchen und Vertretung im Unterhaltsverfahren bei Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt

Angebot

Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person, in der Regel der eigenen Kinder oder der (ehemaligen) Ehegatten aufzukommen. Unterhaltsansprüche bestimmen sich aus dem Gesetz, durch Tabellen und Leitlinien der Oberlandesgerichte.

Möchte der Berechtigte seinen Unterhalt einfordern oder einklagen, hat er die Höhe seines Unterhalts zu beziffern. Das kann er aber nur, wenn er weiß, wie hoch die Einkünfte und das Vermögen des Pflichtigen sind. Daher muss der Berechtigte darüber vom Unterhaltspflichtigen erst Auskunft verlangen.

Ein Rechtsanwalt kann sie bei der Prüfung des Bestehens und der Höhe der Unterhaltsansprüche beraten und für sie die Kommunikation mit dem Unterhaltsberechtigten bzw. mit dem Unterhaltspflichtigen , und ihre Unterhaltsansprüche erforderlichenfalls gerichtlich durchsetzen oder abwehren.

Möchten sie Unterhaltsansprüche einfach nur prüfen lassen oder brauchen sie Unterstützung bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Unterhaltsansprüchen, dann sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen die weitere Vorgehensweise aufzeigen.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
  3. Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten

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