Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl

71229, Leonberg
Fachanwalt
Erbrecht
Rechtsgebiete
Erbrecht Familienrecht Insolvenzrecht

Rechtsprodukt

Testamentsanfechtung und Beratung zur Wirksamkeit eines Testaments

Beratung zu den Möglichkeiten einer Testamentsanfechtung und Vertretung im Gerichtsverfahren

Angebot

Mit einem Testament kann ein Erblasser regeln, wie sein Nachlass bei Eintritt des Todes verteilt werden soll. Wenn es bei Testamentseröffnung nachvollziehbare Zweifel darangibt, dass nicht der wirkliche Wille des Erblassers wiedergegeben wird, besteht die Möglichkeit einer Testamentsanfechtung.

Durch eine Anfechtung wird nicht zwingend das Testament in seiner kompletten Form ungültig, es werden häufig nur einzelne Verfügungen des Erblassers angefochten. Es ist dann Aufgabe des Anfechtenden, die Anfechtungsgründe für die jeweilige Verfügung im Einzelnen darzulegen. Ist die Anfechtung des Testaments wirksam, wird die letztwillige Verfügung als von Anfang an nichtig angesehen.

Ein Rechtsanwalt kann sie zu den Möglichkeiten und Erfolgsaussichten einer Testamentsanfechtung beraten, die Kommunikation mit den Behörden und Gegnern übernehmen sowie sie im Bedarfsfall vor Gericht vertreten.

Möchten sie ein Testament anfechten, sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen die weitere Vorgehensweise aufzeigen.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.

2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.

3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.

4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.

5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
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