Rechtsanwalt Dirk Mahler

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13.11.2019

Steuerrecht: Bundesrat stimmt Reformplänen zur Grundsteuer zu

Nach langen Diskussionen über die Neuregelung der Grundsteuer hat nun auch der Bundesrat den Reformvorschlägen zugestimmt. Einer Gesetzesänderung steht nun nichts mehr im Weg.

Grundsteuer beruht auf veralteter Berechnungsgrundlage

Die Grundsteuer ist die Steuer, die auf das Eigentum an einem Grundstück und dessen Bebauung anfällt. Die Bewertungsgrundlagen dieser Steuer stehen allerdings schon lange in der Kritik. Diese werden nämlich bislang auf völlig veralteten Einheitswerten gestützt, die in den letzten Jahrzehnten nicht angepasst wurden. So kam es im Laufe der Zeit immer mehr zu einer Verzerrung der Grundsteuer, die damit die tatsächlichen Werteverhältnisse nicht wiederspiegelt. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die ungleiche Steuerbelastung festgestellt und die bislang geltenden Bewertungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt(Urteil v. 10.04.2018; Az.: 1 BvL 11/14). Bis Ende 2019 hatte der Gesetzgeber nun Zeit eine Neuregelung auf den Weg zu bringen.

Einigung bei der Besteuerung von Immobilien

Nun haben auch die Bundesländer den Reformvorschlägen zur neuen Grundsteuer zugestimmt. Das Gesetzespaket aus Grundgesetzänderung und Änderungen des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes kann damit wie geplant in Kraft treten.

Die Neuregelungen sehen vor, dass die Bewertung der Grundstücke anhand eines wertabhängigen Modells vorgenommen werden soll. Bei einem unbebauten Grundstück ist dabei der Wert maßgeblich, der durch unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt wird. Bei einem Grundstück mit einer Immobilie werden auch zusätzlich Erträge, wie beispielsweise Mieteinnahmen, mitberücksichtigt.
Damit wird sich in Zukunft zwar die Bewertungsgrundlage der Steuer ändern, die Struktur der Grundsteuer soll aber dieselbe bleiben. Auch weiterhin soll sich die Grundsteuer aus einem dreistufigen Verfahren ermitteln. Dafür kommt es zunächst zu einer Bewertung des Grundstückes anhand der neuen Bewertungsgrundlage. Dann wird dieser ermittelte Grundstückswert mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune multipliziert. Die Bewertung der Grundstücke anhand des wertabhängigen Modells soll die ungleiche Steuerbelastung in Zukunft verhindern.
Die neue Grundsteuer wird von den Bundesländern ab 2025 erhoben.

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