Rechtsanwalt Dirk Mahler

10117, Berlin
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15.01.2018

Reformforderungen der Kommunen – Grundsteuer soll angepasst werden

Bisher stützen sich die Bewertungen für die Grundsteuer noch auf Wertverhältnisse, die mehrere Jahrzehnte zurückliegen. Diese Werte sollen in Zukunft aktualisiert werden, fordern Vertreter von kommunalen Spitzenverbänden.  

Bewertungsgrundlagen sind veraltet

Spitzenvertreter der deutschen Kommunalverbände fordern eine Neubewertung der Grundsteuer. Nach ihren Vorstellungen sollen keine höheren Belastungen für Immobilien- und Grundstückbesitzer entstehen, sondern nur bisherige Ungleichheiten beseitigt werden. Ziel ist die insgesamt gerechtere Berechnung der Grundsteuer in ganz Deutschland. Sie fordern von der neuen Regierung daher eine grundlegende Reform.
Auch das Bundesverfassungsgericht muss sich in der Zukunft  mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerberechnung befassen. Das Gericht erhielt von dem Bundesfinanzhof eine Vorlage, wonach die Berechnungsgrundlage verfassungswidrig sein soll. Eine schnelle Entscheidung ist hier allerdings nicht zu erwarten.

Kritiker stellen sich gegen Reformforderungen

Trotz der ungleichen Steuerbelastung gibt es auch zahlreiche  Stimmen, die sich gegen Reformvorschläge stellen.  Denn für die neue Ermittlung der Bewertungsgrundlagen müsste eine umfassende Neubewertung aller rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland stattfinden. Mit dieser komplizierten Sachwertermittlung seien die Finanzämter überfordert.

Auch befürchten Grundstückbesitzer eine höhere Steuerbelastung. Seit der alten Festlegung der Berechnungsgrundlage haben sich Grundstückpreise in Teilen Deutschlands erheblich erhöht. Gerade Eigentümer von Immobilien in teureren Lagen müssten sich dann auf eine höhere Belastung durch die Grundsteuer einstellen.

Daher bleibt abzuwarten, ob bei diesem Zusammenprall von Interessen eine neue Regierung sich dem Mammut-Projekt der Reform der Grundsteuer annehmen wird.

Die Grundsteuer und die Grunderwerbssteuer

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer sind zwar ähnliche Begriffe, sollten im Ergebnis aber nicht verwechselt werden.
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig bei dem Kauf einer Immobilie an und variiert je nach Bundesland.
Die Grundsteuer dagegen ist eine Steuer, die auf das Eigentum an einem Grundstück und dessen Bebauung anfällt. Berechnet wird die Steuer durch den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert. Für jede Gemeinde entsteht im Ergebnis aber ein individueller Hebesatz, wodurch die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich ausfällt.  Diese Einheitswerte, mit denen die kommunale Steuer berechnet wird, beziehen sich bei Immobilien in Westdeutschland auf Preise aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland auf Werte aus dem Jahr 1935. 

Nähere Informationen zur Grunderwerbsteuer finden sie hier: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/immobilien-steuern/grunderwerbsteuer.html