Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 6. Juni 2013 entschieden, dass die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften verfassungswidrig ist. Die entsprechenden Vorschriften sind daher rückwirkend zum Jahr 2001 zu ändern. Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute sind bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden, sofern noch kein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt.
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06.06.2013