Besonderer Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen ist in Deutschland im Sozialgesetzbuch (SGB) IX, genauer gesagt im § 85 geregelt. Dieser Paragraph besagt, dass schwerbehinderte Menschen einen besonderen Kündigungsschutz genießen, um ihre berufliche Integration und Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern.
Gemäß § 85 Absatz 1 SGB IX bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Das Integrationsamt ist eine staatliche Stelle, die für die Belange schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zuständig ist.
Nichts geht ohne Integrationsamt
Damit eine Kündigung eines schwerbehinderten Menschen wirksam ist, muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Diese Zustimmung darf das Integrationsamt jedoch nur erteilen, wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber gute Gründe für die Kündigung vorbringen muss, die im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung stehen. In der Regel prüft das Integrationsamt, ob der Arbeitgeber alle Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung oder der Schaffung eines anderen geeigneten Arbeitsplatzes für den schwerbehinderten Menschen ausgeschöpft hat.
Gang vor das Arbeitsgericht
Darüber hinaus kann ein schwerbehinderter Mensch auch beim Arbeitsgericht gegen eine Kündigung klagen und eine sogenannte Kündigungsschutzklage einreichen. Das Arbeitsgericht prüft dann die soziale Rechtfertigung der Kündigung und kann diese unter bestimmten Umständen für unwirksam erklären.
Wichtiger Grund?
Es ist wichtig anzumerken, dass der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nicht absolut ist. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, kann auch ein schwerbehinderter Mensch gekündigt werden. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise in einer schwerwiegenden Pflichtverletzung liegen, die nichts mit der Schwerbehinderung zu tun hat.
Hilfe
Es ist ratsam, bei konkreten Fragen zum Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen, da die genaue Auslegung der Gesetze und die individuelle Situation eine Rolle spielen können.
Der Beitrag Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung erschien zuerst auf Rechtsanwaltskanzlei von Preuschen, Bonn.