Rechtsanwalt Christian Luber

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Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
15.10.2020

Würzburger Reiseversicherung zahlt coronabedingten Reiseabbruch

Die Würzburger Reiseversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft Ersatz an einen Versicherten geleistet, der wegen der Corona-Pandemie seine Reise abbrechen musste.

Unser Mandant hatte 2019 eine Reiseversicherung bei der Würzburger Versicherung abgeschlossen. Im Anschluss buchte er eine Reise in die Schweiz. Während der Reise wurde ihm coronabedingt sein Arbeitsplatz gekündigt, sodass unser Mandant die Reise abbrach. Unser Mandant beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Reiserücktrittsversicherung, der Würzburger Reiseversicherung. Diese lehnte in der Folge aber die Leistung mit der Begründung ab, dass unserem Mandanten coronabedingt gekündigt wurde, was wiederum nicht versichert sei.

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war und legte dies gegenüber der Würzburger Versicherung auch ausführlich dar.

Die Würzburger Versicherung erklärte daraufhin, noch einmal in die Leistungsprüfung eintreten zu wollen, und forderte weitere Unterlagen an. Während der weiteren Prüfung gelang es unserem Mandanten, die Schadenshöhe noch einmal zu reduzieren. Die Würzburger Versicherung erklärte schließlich zeitnah, den verbleibenden Schaden unverzüglich zu erstatten.

„Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Würzburger Versicherung aus unserer Sicht schlicht falsch war. Es war daher klar, dass die Würzburger Versicherung ihre Entscheidung nicht aufrechterhalten konnte. Dass dies gleichwohl so schnell und unkompliziert erfolgte, lag natürlich im Interesse unserer Mandantschaft, die über die Zahlung sehr erfreut war“, zieht der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., das Resümee des Verfahrens.

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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