Rechtsanwalt Christian Luber

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
27.11.2020

Volkswohl Bund erkennt vorgerichtlich Berufsunfähigkeit an

Die Volkswohl Bund Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die Berufsunfähigkeit eines Werkmeisters Gebäudemanagement anerkannt, nachdem sie zuvor die Leistung verweigert hatte.

Unser Mandant, von Beruf Werkmeister Gebäudemanagement, hatte im Jahr 2003 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung abgeschlossen. 2018 erkrankte er an einer Herzerkrankung, 2020 beantragte er daraufhin Leistungen bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese lehnte allerdings eine Zahlung mit der Begründung ab, dass ihr Versicherungsnehmer erst seit Anfang 2020 arbeitsunfähig sei und somit die Prüfung der Berufsunfähigkeit erst nach Ablauf eines halben Jahres erfolgen könne.

Der Werkmeister Gebäudemanagement wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung fehlerhaft sein dürfte. Denn entscheidend sei nicht der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sondern der Beginn der Berufsunfähigkeit.

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft legte daraufhin gegenüber Volkswohl Bund Lebensversicherung ausführlich dar, dass der Werkmeister Gebäudemanagement Anspruch auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente habe. Die Versicherung ließ sie sich schließlich von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft überzeugen und gewährte dem Versicherungsnehmer ab sofort die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.

„Für unseren Mandanten ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf, Partner der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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