Auch das Versterben eines Versicherten aufgrund von Messerstichen im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung stellt einen Unfall dar.
Wie das Landgericht Münster mit Datum vom 28. April 2017, Az. 9 O 2863/16, festgestellt hat, stellt auch das Versterben eines Versicherten aufgrund von Messerstichen im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung einen Unfall dar. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Sterbegeldversicherung Leistungen abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass bereits kein Unfall vorliege, weil keine plötzliche Einwirkung von außen gegeben sei.
Das Landgericht Münster entschied nun, dass die Leistungsverweigerung der Sterbegeldversicherung falsch war. Ein Unfall sei nämlich bereits dann „plötzlich“, wenn das von außen auf den Körper einwirkende Ereignis innerhalb eines kurz bemessenen Zeitraums auf den Körper des Versicherten eingewirkt hat. Dies sei bei den Messerstichen und den hierdurch erlittenen Stichverletzungen der Fall. Denn dieses Geschehen sei innerhalb eines derart kurzen Zeitraums abgelaufen, dass dies als plötzliches Ereignis zu werten sei. Dies gelte selbst dann, wenn der Verstorbene möglicherweise mit einem Angriff gerechnet hat.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Landgericht hat die höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, wonach ausreichend für das Kriterium der Plötzlichkeit das objektive Zeitmoment ist. Auf die Frage, ob der Versicherte mit dem von außen einwirkenden Ereignis rechnen musste oder konnte, kommt es somit überhaupt nicht an. Den Versicherungen ist damit ein regelmäßiges Argument für die Leistungsverweigerung verwehrt.“
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
Über die Kanzlei
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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