Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 04.02.2020 die Leistungspflicht einer Gebäudeversicherung auch für den Fall bejaht, dass das versicherte Gebäude baufällig war und auch ohne den Sturm eingestürzt wäre.
Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 04.02.2020, Az. 4 U 1942/18, klargestellt, dass die Eintrittspflicht der Sturmversicherung nicht dadurch aufgehoben wird, dass das versicherte Gebäude bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles so mangelhaft war, dass es auch ohne den Sturm eingestürzt wäre. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Kempf von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Im dortigen Verfahren hatte die beklagte Gebäudeversicherung Leistungen aus der Gebäudeversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Schaden an dem Gebäude auch aufgrund einer „Reserve-Ursache“ entstanden wäre. Denn das Gebäude sei baufällig gewesen und somit auch ohne den Sturm letztlich eingestürzt.
Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte die Versicherung gleichwohl zur Leistungspflicht und begründete die Entscheidung damit, dass der Einwand der Reserveursache nach der einheitlichen Rechtsprechung bereits grundsätzlich ungeeignet sei. Somit komme es auch auf die Frage, ob das Gebäude tatsächlich baufällig gewesen sei, überhaupt nicht an.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Urteil zeigt, dass die Gerichte die Hürden für die Versicherungsnehmer niedrig anlegen. Insbesondere die von Versicherungen vorgebrachten Einreden, dass es zu dem Schaden ja auch ohne das Unwetter oder den Wassersaustritt gekommen wäre, wurde erneut als unzulässig bewertet.“
Rechtsanwältin Kempf empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
Über die Kanzlei
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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