Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 30.10.2018 festgestellt, dass Versicherungsnehmer auch bei einem KFZ-Diebstahl die Beweiserleichterung des äußeren Bildes in Anspruch nehmen können.
Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 30.10.2018, Az. 4 U 777/18, festgestellt, dass Versicherungsnehmer in der erweiterten Hausratversicherung auch bei einem KFZ-Diebstahl die Beweiserleichterung des äußeren Bildes in Anspruch nehmen können, wenn der Täter nicht nur in ein Kfz eingebrochen ist, um darin befindliche Gegenstände zu entwenden, sondern das Kfz aufgebrochen und es einschließlich Gegenständen entwendet hat. Hierauf weist der Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Demnach trägt zwar auch in der Hausratversicherung der Versicherungsnehmer die Beweislast dafür, dass ein Dieb in das KFZ eingedrungen ist. Aufgrund des Umstands, dass die Verwendung eines Nachschlüssels oder eines Aufbruchs für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer praktisch nicht nachweisbar ist, wenn das KFZ selbst auch entwendet wurde, lässt die Rechtsprechung aber Beweiserleichterungen zu. Der Versicherungsnehmer genügt demnach seiner Beweislast schon dann, wenn er lediglich Tatsachen vorträgt und beweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Vermutung begründen, dass der Versicherungsnehmer das Fahrzeug verschlossen hat und es keine Indizien gibt, die dem widersprechen.
„Wenn also der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass die Originalschlüssel in seinem Besitz sind und auszuschließen ist, dass in der Vergangenheit Kopien angefertigt wurden, kann somit regelmäßig der Anscheinsbeweis geführt werden. Dies führt zwar in der erweiterten Hausratversicherung nicht dazu, dass Ersatz für das Fahrzeug selbst geleistet wird. Die in dem Fahrzeug befindlichen Sachen müssen aber von der Hausratversicherung ersetzt werden“, erläutert die Fachanwalt für Versicherungsrecht Christian Luber. Er empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
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L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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