Rechtsanwalt Christian Luber

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Experte
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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
07.10.2024

OLG Celle: Gothaer Lebensversicherung zahlt Abgeltung i.H.v. 65.000,- Euro wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit

Die Gothaer Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft an eine Versicherungsnehmerin einen Vergleichsbetrag in Höhe von 65.000,- Euro gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.

Unsere Mandantin war bis zum Eintritt ihrer Berufsunfähigkeit im Jahr 2011 als Bautechnikerin tätig. Als sie arbeitsunfähig erkrankte und ihr von ihrem Arzt die Berufsunfähigkeit bestätigt wurde, wandte sie sich an die Gothaer Lebensversicherung und beantragte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Leistungsablehnung durch Gothaer

Die Versicherung wies die Leistungspflicht mit der Begründung zurück, dass die erforderliche 50 %-ige Berufsunfähigkeit der Versicherten nicht bestünde. Daher kontaktierte die Betroffene den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., und bat um rechtliche Unterstützung. Dieser kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Zunächst wurde daher die Versicherung außergerichtlich zur Leistung aufgefordert.

Klage vor dem Landgericht Hildesheim

Nachdem es jedoch außergerichtlich nicht zu einer Einigung kam, reichte Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. Klage beim Landgericht Hildesheim ein.

Die Kammer ließ sich die Berufstätigkeit der Klägerin schildern und entschied dann, die Berufsunfähigkeit durch einen neutralen Sachverständigen prüfen zu lassen. Dieser wiederum gelangte nach Untersuchung der Klägerin zu dem Ergebnis, dass diese im geforderten Maße berufsunfähig ist.

Landgericht Hildesheim verurteilt Gothaer Lebensversicherung

Das Landgericht schloss sich dieser Einschätzung des Sachverständigen an und verurteilte die Gothaer Lebensversicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Nachdem die Versicherung gegen das Urteil Berufung einlegte, wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass das Gutachten ergänzungsbedürftig sei. Um ein weiteres aufwendiges Verfahren zu vermeiden, akzeptierten beide Parteien schließlich den vom Gericht unterbreiteten Vergleichsvorschlag.

„So belastend die der Berufsunfähigkeit zugrundeliegende Erkrankung für unsere Mandantin auch sein mag, so positiv ist zugleich, dass die Mandantin endlich eine angemessene Zahlung erhalten hat,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.