Die Nürnberger Versicherung hat bei einem Versicherungsnehmer nur eine geringe Invalidität festgestellt, obwohl bei diesem nach einem Unfall ein Grad der Behinderung von 70 % vorliegt.
Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2005 eine Unfallversicherung bei der Nürnberger Allgemeinen Versicherung AG abgeschlossen. Im Mai 2016 stürzte unser Mandant von einem Baum und verletzte sich hierbei schwer an beiden Schultern. Hinzu kam, dass er an Narkoseunverträglichkeit leidet, sodass eine operative Behandlung unseres Mandanten nicht möglich ist. Während das Vorliegen des Versicherungsfalls unproblematisch war, stand die Schwere der Invalidität von Beginn an zwischen dem Versicherungsnehmer und der Nürnberger Unfallversicherung im Streit. Die Versicherung beauftragte schließlich einen Gutachter mit der Prüfung des Umfangs der dauernden Beeinträchtigung. Dieser stellte fest, dass nur eine leichte Invalidität festzustellen sei, da der Versicherungsnehmer mittels Operation eine Verbesserung herbeiführen könne. Zu dieser Feststellung kam der Gutachter, der von der Nürnberger Versicherung beauftragt worden war, obwohl dem Versicherungsnehmer in der Zwischenzeit die Pflegestufe 2 und ein Grad der Behinderung in Höhe von 70 % attestiert worden war und die Narkoseunverträglichkeit dauerhaft bestand.
Der Versicherungsnehmer konnte die Entscheidung der Nürnberger Versicherung, auf Grundlage des Gutachtens nur eine geringe Unfallrente zu bezahlen, nicht fassen und wandte sich hilfesuchend an Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach eingehender Prüfung gelangten wir zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der Nürnberger Versicherung fehlerhaft sein dürfte“, so der Fachanwalt für Versicherungsrecht. „Denn unberücksichtigt blieb bei dem von der Nürnberger Versicherung in Auftrag gegebenen Gutachten, dass eine Verbesserung des medizinischen Zustandes unseres Mandanten nicht möglich war, weil die Narkoseunverträglichkeit gerade nicht nur vorübergehend war, sondern dauerhaft bestand“. Hinzu kam, dass die Nürnberger Versicherung Abzüge bei der Gliedertaxe vornahm und dies mit vorgeblichen Vorschäden begründete. „Eine solche Vorgehensweise ist nach unserer Bewertung aber unzulässig“, erklärt Rechtsanwältin Pratsch, Partnerin der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Denn nach der Recht-sprechung können nur dann Vorschäden in Abzug gebracht werden, wenn sie bereits vor dem Unfall eine Beeinträchtigung für den Betroffenen verursacht hatten und darüber hinaus über das alters-übliche Maß hinaus gingen. Dies war vorliegend aber nicht der Fall, wie uns unser Mandant bestätigte“.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft haben daher das Mandat übernommen und die Nürnberger Versicherung aufgefordert, den bestehenden Anspruch des Versicherungsnehmers anzuerkennen. „Wir sind zuversichtlich, bereits außergerichtlich eine Einigung mit der Versicherung herbeiführen zu können. Mit der erhöhten Unfallrente wäre unser Mandant zumindest finanziell abgesichert, was für ihn eine erhebliche Erleichterung der schwierigen Lebenssituation darstellen würde“.
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
Über die Kanzlei
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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