Rechtsanwalt Christian Luber

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Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
29.05.2017

Nürnberger Allgemeine Versicherung AG: Keine Leistung trotz BU-Attest

Die Nürnberger Versicherung lehnt Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung trotz BU-Attest ab und ficht den Vertrag an.

 

Ein Dachdecker hatte bei der Nürnberger Versicherung im Jahr 2016 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Mitte 2016 verunfallte er bei einem Fussballspiel und verletzte sich hierbei die Schulter schwer. Im Rahmen der medizinischen Behandlung wurde ihm von seinem Arzt attestiert, dass er seinen Beruf als Dachdecker dauerhaft nicht mehr ausüben werden könne, weil er seinen Arm nicht mehr uneingeschränkt bewegen könne. Der Dachdecker dachte, wenigstens Glück im Unglück zu haben, da er über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügte, die seinen finanziellen Schaden zumindest teilweise abfedern könnte. Er stellte daher Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger Versicherung. Diese trat auch in die Schadensprüfung ein und holte die entsprechenden Informationen und ärztlichen Atteste ein.  

 

Umso größer war dann aber die Überraschung bei dem Versicherten, als er eines Tages nicht das Anerkenntnis, sondern ein Schreiben, in dem die Nürnberger den Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklärte, in der Post hatte. Die Nürnberger erklärte dies mit vorgeblichen vorvertraglichen  Anzeigepflichtverletzungen. Der Dachdecker, sich keiner Schuld bewusst, wandte sich daraufhin hilfesuchend an die Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte und bat um Unterstützung.

 

Nach einer eingehenden Prüfung kam Rechtsanwältin Pratsch, Partnerin der Kanzlei, zu dem Ergebnis, dass die Leistungsablehnung fehlerhaft sein dürfte. „Denn begründet wurde diese damit, dass unser Mandant vor dem Vertragsschluss Fragen nach bestehenden Krankheiten fehlerhaft mit ´Nein` beantwortet hätte. Bereits dies ist aber falsch, da unser Mandant nach seiner Schilderung nicht erkrankt gewesen war. Darüber hinaus hatte er gegenüber seinem Versicherungsvermittler alle Fragen zutreffend beantwortet, der dann aber die Antwortvarianten teilweise unzutreffend ausgefüllt hatte“, erläutert die auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Pratsch. „Da ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag aber nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung möglich ist, bemessen wir dem Versuch der Nürnberger, sich auf diesem Wege der Leistungspflicht zu entziehen, keinen Erfolg bei. Wir werden daher die Nürnberger Versicherung zur Korrektur ihrer Entscheidung auffordern und sind zuversichtlich, bereits außergerichtlich zu einer für unseren Mandanten positiven Entscheidung zu gelangen“.

 

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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