Die LV 1871 hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit einer Unternehmensberaterin einen Vergleich geschlossen, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.
Unsere Mandantin, von Beruf Unternehmensberaterin, erkrankte im Jahr 2017 an einer Herzmuskelentzündung und war für über ein Jahr arbeitsunfähig krankgeschrieben. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der LV 1871.
Leistungsverweigerung der LV 1871
Diese prüfte auch den Versicherungsfall und kam hierbei zum Ergebnis, dass keine Berufsunfähigkeit vorlag. Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.
Klage gegen die LV 1871
Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht München I eingeleitet. Den Anspruch begründete L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft damit, dass die Klägerin zwar unstreitig wieder ihren Beruf ausübte, die Versicherung es aber unterlassen hatte, sowohl den Versicherungsfall anzuerkennen als auch die Nachprüfung ordnungsgemäß durchzuführen.
Unerwarteter Prozessverlauf
„Leider gerieten wir an eine Richterin, die das Versicherungsreferat erst kurz zuvor übernommen hatte. Sie verstand daher nach eigener Darstellung nicht die Klageschrift, sodass wir dies eine halbe Stunde lang erläutern mussten. Dies hatten wir zuvor auch noch nicht erlebt, dass die Anwälte beider Parteien zwar die Materie intensiv diskutierten, aber das Gericht nicht wirklich verstand, worin der Kern des Problems lag. Das Gericht sah sich daher auch außerstande, Hinweise zu erteilen“, so Rechtsanwalt Luber, LL.M., M.A..
Vergleich mit der LV 1871
Erst 5 Monate nach der Verhandlung unterbreitete das Gericht schließlich einen Vergleichsvorschlag, der eine Zahlung in Höhe des Erkrankungszeitraumes vorsah, und somit von unserer Mandantschaft gerne angenommen wurde.
„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unsere Mandantin war es vor allem wichtig, eine Einigung zu erzielen“, freut sich Rechtsanwalt Luber, LL.M., M.A..
Über die Kanzlei
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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