Rechtsanwalt Christian Luber

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Experte
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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
04.05.2017

Insolvenzeröffnung über FHH Fonds Nr. 40 MS "Antofagasta"

Über das Vermögen der FHH Fonds Nr. 40 MS "Antofagasta" GmbH & Co. KG ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

 

Wie ist die aktuelle Situation?

Die aktuelle Situation für Anleger ist alles andere als erfreulich. Anleger müssen mit Verlusten rechnen, möglicherweise sogar mit einem Totalverlust. Auf den Antrag der FHH Fonds Nr. 40 MS "Antofagasta" GmbH & Co. KG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Hamburg am 03.03.2017 um 14:54 bestehende Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den FHH Fonds Nr. 40 MS "Antofagasta" GmbH & Co. KG untersagt. Zugleich wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Az. 67b IN 53/17).

Wurden Anleger vor Zeichnung fehlerhaft beraten?

Die Empfehlung der verschiedenen Beteiligungsformen an dem FHH Fonds Nr. 40 MS "Antofagasta" GmbH & Co. KG ist selbstverständlich nicht per se fehlerhaft. Allerdings gilt dies nicht für solche Anleger, die eine sichere Anlage wünschten. „Für sicherheitsorientierte Anleger dürfte die Beteiligung an dem FHH Fonds Nr. 40 MS "Antofagasta" GmbH & Co. KG nach unserer Einschätzung nicht geeignet gewesen sein, da dieser Beteiligungsformen ein Totalverlustrisiko immanent ist“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anleger über alle für den Erwerb einer Kapitalanlage relevanten Informationen aufgeklärt werden. Dies betrifft insbesondere bestehende Risiken, zu denen in der Regel das Totalverlustrisiko, die Laufzeit, die Fungibilität und überhöhte Weichkosten gehören. „Auch Vertriebsprovisionen müssen von den Anlageberatern ungefragt zumindest dem Grunde nach offenbart werden, sofern die Beratung von einer Bank geführt wurde. Oftmals ist dies nach unserer Erfahrung aber nicht erfolgt, sodass die Nichtaufklärung über Rückvergütungen die Erfolgsaussichten deutlich erhöht.“

Welche Handlungsmöglichkeiten haben Anleger?

Anleger sollten durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater geltend machen können. „Wenn sicherheitsorientierte Anleger im Rahmen der Anlageberatung nicht oder unzureichend über die zuvor genannten Risiken oder den Erhalt von Vertriebsprovisionen aufgeklärt worden sind, bestehen nach unserer Einschätzung gute Erfolgsaussichten, die Anlageberater für den Schaden haftbar zu machen.“

 

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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