Rechtsanwalt Christian Luber

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Experte
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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
13.07.2023

HUK-Coburg-Lebensversicherung zahlt Berufsunfähigkeitsrente an Versicherte wegen psychischen Beschwerden

Die HUK-Coburg-Lebensversicherung AG zahlt einer Versicherungsnehmerin aufgrund deren psychischen Beschwerden eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Zahlung verweigert hatte.

Die Versicherungsnehmerin AG hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der der HUK-Coburg-Lebensversicherung abgeschlossen. Anfang 2020 erkrankte sie an psychischen Beschwerden und war seitdem berufsunfähig.

Antrag aus Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der HUK-Coburg-Lebensversicherung AG

Die Versicherungsnehmerin beantragte daher im Mai 2020 Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Gleichwohl erkannte die HUK-Coburg-Lebensversicherung AG in den nächsten Monaten die Berufsunfähigkeit nicht an.

Ablehnung der HUK-Coburg-Lebensversicherung AG

Im Juni 2022, also nach mehr als zwei Jahren, lehnte die HUK-Coburg-Lebensversicherung AG den Antrag schließlich mit der Begründung ab, dass ihre Versicherungsnehmerin den Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht erbracht habe. Daher wandte sich die Versicherungsnehmerin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.

Prüfung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass der Anspruch bestand und daher die HUK-Coburg-Lebensversicherung zahlungspflichtig war. Er forderte die HUK-Coburg-Lebensversicherung zur Zahlung auf und begründete den Anspruch.

Anerkenntnis durch HUK-Coburg-Lebensversicherung AG

Nach einem Monat erklärte die HUK-Coburg-Lebensversicherung das Anerkenntnis, die ausstehenden Beträge zu zahlen und die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zukünftig aufzunehmen.

„Für unsere Mandantin ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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