In der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung liegt die Beweislast für eine Brandstiftung bei der Versicherungsgesellschaft.
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 20. Dezember 2011, Az. 21 U 1909, entschieden, dass in der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung die Beweislast für eine Brandstiftung bei der Versicherungsgesellschaft liegt. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Betriebsausfallversicherung Leistungen aus der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung abgelehnt. Das Oberlandesgericht entschied nun, dass nicht zweifelsfrei geklärt sei, ob die Versicherungsnehmerin den Brand selbst gelegt habe. Zwar spreche viel für eine Eigenbrandstiftung, bewiesen sei dies aber letztlich nicht. Da die Versicherung aber darlegungs- und beweispflichtig dafür sei, dass sie wegen einer Eigenbrandstiftung leistungsfrei sei, dieser Beweis aber nicht geführt sei, sei die Versicherung zu verurteilen.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass es keinesfalls so ist, dass der Versicherungsnehmer alles selbst beweisen muss. Vielmehr muss er lediglich das Bestehen des Versicherungsfalls beweisen. Die Versicherung ist hingegen für all jenes beweispflichtig, das den Leistungsanspruch zu Fall bringt. Hierzu gehört bei der Feuerversicherung auch die Leistungsfreiheit wegen Eigenbrandstiftung.“
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
Über die Kanzlei
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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