In der Elektronikversicherung kann auch für Altmodelle eine Neuwertentschädigung erfolgen.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Datum vom 9. Mai 2008, Az. 10 U 999/07, festgestellt, dass auch für Altmodelle eine Neuwertentschädigung anfällt, selbst wenn hierin Mehrkosten wegen Technologiefortschritts enthalten sind. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Elektronikversicherung Leistungen aus der Elektronikversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass ein Ersatz der Schäden nur auf Zeitwertbasis der beschädigten Geräte erfolgen könne. Das Landgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage der Fotoagentur des Klägers ab. Hiergegen legte der Fotograf Berufung ein.
Das Oberlandesgericht Koblenz stellte im Laufe des Verfahrens fest, dass die Schäden gerade nicht auf den Zeitwert beschränkt seien. Vielmehr könne der Kläger 110 Prozent des für die beschädigten Sachen gültigen Versicherungswerts verlangen. Die Entschädigungszahlung müsse auch die Mehrkosten wegen Technologiefortschritts enthalten, sodass der Versicherungsnehmer den Listenpreis der Nachfolgemodelle fordern könne.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt darüber hinaus, dass für das Begehr des Versicherungsnehmers die Versicherungsbedingungen entscheidend sind. Diese sind auch nicht aus Sicht der Versicherung, sondern aus der eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers auszulegen.“
Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
Über die Kanzlei
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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