Die HDI Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ihrem Versicherungsnehmer, der Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt hatte, eine Abfindung in Höhe von 500.000,- Euro gezahlt.
Der Versicherungsnehmer, Angestellter eines Großunternehmens, erkrankte im Jahr 2020 an einer mittelgradigen depressiven Episode. Er beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, der HDI Lebensversicherung, wegen Berufsunfähigkeit. Die Versicherung forderte in der Folgezeit zahlreiche Unterlagen und Informationen an, was den Versicherungsnehmer überforderte.
Leistungsantrag bei der HDI Lebensversicherung wegen Berufsunfähigkeit
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., übernahm in der Folge die Korrespondenz mit der Versicherung. Schließlich ließ die HDI den Versicherungsnehmer begutachten. Das Gutachten fiel zwar positiv aus, allerdings verweigerte die HDI gleichwohl das Anerkenntnis, weil sie davon ausging, dass der Versicherungsnehmer seine Erkrankung und seine Berufstätigkeit nicht wahrheitsgemäß dargestellt habe.
Vergleichsgespräche mit der HDI Lebensversicherung wegen Berufsunfähigkeit
Die HDI bot daraufhin einen Vergleich in niedrigerer sechsstelliger Höhe an. „Obwohl dieses bereits durchaus vertretbar war, gelang es uns in der Folge, dieses noch um fast 50 % zu erhöhen“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A.. Unser Mandant nahm dieses Angebot dann gerne an. „Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unseren Mandanten war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, damit er sich voll auf seine Gesundung konzentrieren kann“.