Ein leidensbedingter Berufswechsel des Versicherten ist im Rahmen der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit nicht zu berücksichtigen.
Der Bundesgerichthof hat mit Urteil vom 14. Dezember 2016, Az. IV ZR 527/15, festgestellt, dass ein leidensbedingter Berufswechsel des Versicherten im Rahmen der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit nicht zu berücksichtigen ist. Hierauf weist Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Berufsunfähigkeitsversicherung zwar erst die Berufsunfähigkeit des Klägers anerkannt. Als die Versicherung dann aber erfuhr, dass der versicherte Arzt nicht mehr als selbstständiger Orthopäde, sondern als angestellter Arzt eines MVZ tätig war, verweigerte die Versicherung die Leistungen und begründete dies damit, dass der Versicherte nun in einem anderen Beruf tätig und somit nicht berufsunfähig sei. Das Landgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage ab, das Oberlandesgericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung von BU-Leistungen.
Auf die hiergegen eingelegte Revision entschied der Bundesgerichtshof nun, dass die Verurteilung rechtsfehlerfrei war. Denn entscheidend für die Frage, welchen Beruf der Versicherte ausübt, sei die letzte konkrete Berufsausübung maßgebend, so wie sie in „gesunden Tagen“ ausgestaltet war. War der Berufswechsel vor Eintritt des Versicherungsfalles somit ausschließlich leidensbedingt, kommt es für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit allein auf den vor diesem Berufswechsel ausgeübten Beruf an.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Der Bundesgerichtshof hat erneut festgestellt, dass entscheidend für die Bewertung der Berufsunfähigkeit allein derjenige Beruf ist, der von dem Versicherten zuletzt in, wie es der BGH ausdrückt, gesunden Tagen, also zum Zeitpunkt der vollen Leistungsfähigkeit ausgeübt wurde. Hingegen kommt es nicht auf den letzten vor Krankheit ausgeübten Beruf an.“
Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
Über die Kanzlei
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!