In der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung besteht zu Gunsten des Versicherten eine Beweiserleichterung für den Kausalzusammenhang zwischen Betriebsunterbrechung und Schaden.
Der Bundesgerichtshof hat mit Datum vom 13. November 2013, Az. IV ZR 224/13, entschieden, dass in der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung zu Gunsten des Versicherten eine Beweiserleichterung für den Kausalzusammenhang zwischen Betriebsunterbrechung und Schaden besteht. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Betriebsausfallversicherung Leistungen aus der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung abgelehnt. Das Oberlandesgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage ab. Hiergegen legte das Unternehmen Nichtzulassungsbeschwerde ein.
Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die Versicherungsnehmerin zwar den Brand und die hierdurch verursachte Betriebsunterbrechung darlegen und beweisen muss. Hinsichtlich des Kausalzusammenhangs zwischen der Betriebsunterbrechung und dem eingetretenen Schaden komme dem Versicherten hingegen die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute. An die Substantiierung des Schadens seien daher geringere Anforderungen zu stellen. Das Gericht könne daher den Schaden auch nur schätzen.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass die Rechtsprechung den Versicherten teilweise weit entgegenkommt. Zu den Grundsätzen des Prozessrechts gehört es normalerweise, dass der Geschädigte seinen Schaden darlegen und beweise muss. Der BGH relativiert dies und erklärt, dass der Versicherungsnehmer den Schaden nicht im Detail darlegen und beweise müsse, sondern dass das Gericht auf Grundlage der entsprechenden Tatsachen den Schaden auch schätzen könne.“
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
Über die Kanzlei
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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