Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Dezember 2019, IV ZR 65/19, festgestellt, dass eine Berufsunfähigkeits-Versicherung den späteren Wegfall einer Berufsunfähigkeit selbst dann nur durch eine wirksame Änderungsmitteilung geltend machen kann, wenn sie zuvor kein Anerkenntnis ihrer Leistungspflicht abgegeben hat. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Im vorliegenden Verfahren hatte der Versicherungsnehmer bei der beklagten Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen einer Depression beantragt. Diese reagierte auf den Leistungsantrag, indem sie die Leistungen ablehnte, den Vertrag kündigte und Strafanzeige gegen den Versicherungsnehmer wegen des Vorwurfs des Betrugs stellte. Gegen die Leistungsverweigerung wandte sich der Versicherungsnehmer und reichte Klage beim Landgericht Magdeburg ein.
Das Landgericht gab beiden Parteien teilweise Recht und wies die Klage teilweise ab. Das Oberlandesgericht hingegen verurteilte die Versicherung großteils zur Zahlung von BU-Leistungen für den Zeitraum bis zur Änderungsmitteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Auf die hiergegen eingelegte Revision bestätigte der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts weitgehend. Denn das Vorgehen der Versicherung, die Erstprüfung der Berufsunfähigkeit zu unterlassen und dann im Nachhinein lediglich zu erklären, dass zumindest ab der wieder bestehenden Berufsfähigkeit kein Anspruch des Klägers mehr bestünde, reicht nicht aus. Der Bundesgerichtshof stellte erneut klar, dass ein Versicherer vielmehr auch dann, wenn er kein Anerkenntnis seiner Leistungspflicht abgegeben hat, den späteren Wegfall einer zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit nur durch eine den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügende Änderungsmitteilung geltend machen kann.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Der Bundesgerichtshof hat erneut festgestellt, dass den Versicherungen für Entscheidungen, die für die Versicherungskunden nachteilig sind, enge Grenzen zu setzen sind. Versicherungsnehmer sollten daher rechtlichen Rat einholen, bevor sie entsprechende Angebote von Versicherungen annehmen.“
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft dies von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten prüfen zu lassen.
Über die Kanzlei
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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