Rechtsanwalt Boris Nolting

ELBKANZLEI Dr. Nolting & Partner
20354, Hamburg
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
10.07.2017

Medienrecht: die Bildungs- und Wissenschaftsschranke kommt

Mit einer Reform des Urheberrechts will der Gesetzgeber das Urheberrecht an die technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts anpassen.

Am 7. Juli passierte das Gesetz zur "Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft" den Bundesrat. Die neuen Spielregeln legen fest, ob und in welchem Umfang urheberrechtlich geschützte Werke z.B. an Schulen und Universitäten frei genutzt werden dürfen.

Konkrete Nutzungsregelungen

Bildungseinrichtungen können künftig 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes ohne Lizenzerwerb bzw. Genehmigung frei nutzen und vervielfälitgen, um die Inhalte zum Beispiel Schülern oder Studenten zugänglich zu machen. Für Bilder sowie einzelne Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften gibt es sogar keine Nutzungseinschränkungen.

Die neuen gesetzlichen Regelungen sind zunächst auf fünf Jahre beschränkt. Nach vier Jahren will man den Erfolg evaluieren und über eine Verlängerung entscheiden.

Reformbedarf im Medienrecht

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Politik sich dem Thema annimmt. Das herkömmliche Medienrecht und Urheberrecht passt auf die neuen Realitäten des digitalen Zeitalters nur bedingt. Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass die Politik sich dem Thema annimmt. Die Einführung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke wird aber nicht ausreichen. Da die technische Evolution nicht zur Ruhe kommt, wird auch der Gesetzgeber - ebenso wie die Rechtsprechung im Medienrecht - sich stetig weiter entwickeln müssen.