Seit dem 01.11.2018 findet sich im deutschen Prozessrecht eine neue Klageform – die Musterfeststellungklage. Gerade in Bezug auf den Skandal rund um manipulierte Autosoftware erhoffen sich Verbraucherzentralen nun eine neue Möglichkeit zur Geltendmachung etwaiger Ansprüchen betroffener Verbraucher.
Verbraucherzentralen mit ihren Klagen schon in den Startlöchern
Bereits vor Einführung der neuen Klagemöglichkeit hatten bereits viele Verbraucherzentralen angekündigt von der neuen Klagemöglichkeit Gebrauch zu machen, um Schadensersatzforderungen gegen diverse Autohersteller auf den Weg zu bringen. So kündigten die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC bereits vor Einführung der Klage an, dass sie zusammen für Diesel-Geschädigte am 01.11.2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die VW-AG einreichen werden. Mittels des Feststellungsverfahrens soll so z.B. bereits vorab verbindlich geklärt werden, ob VW durch den Einsatz der Manipulationssoftware vorsätzlich gehandelt hat und daher grundsätzlich Schadensersatz schuldet. Auch soll im Mittelpunkt des Verfahrens die Frage stehen, ob im Fall der Rückgabe der Fahrzeuge der gesamte Kaufpreis zu erstatten ist. Diese und weitere Fragen könnten dann bereits vorab verbindlich festgestellt werden.
Was das neue Gesetz für Möglichkeiten bringt
Mit Inkrafttreten des „Gesetz zur Einführung der prozessualen Musterfeststellungklage“ ist eine neue Klagemöglichkeit im Drittinteresse entstanden. In Zukunft wird es „qualifizierten Einrichtungen“, insbesondere Verbraucherzentralen, möglich sein, in einem Musterfeststellungsverfahren das Vorliegen von Ansprüchen eines Verbrauchers gegen einen Unternehmer feststellen zu lassen. Ziel ist es, besondere Streitfragen vorab in einem Verfahren klären zu können. Das Besondere daran – die Entscheidungen aus dem Musterfeststellungsverfahren sind auch für die nachfolgenden Prozesse bindend. Die Geltendmachung etwaiger Ansprüche geschieht dann nämlich durch den Betroffenen individuell.
Ausschlaggebend für die Verfahren im Rahmen des Diesel-Skandals war allerdings insbesondere die Gefahr einer möglichen Verjährung von Ansprüchen betroffener Verbraucher Ende dieses Jahres. Mit dem Eintrag in das Klageregister wird die Verjährung etwaiger Ansprüche nun zumindest gehemmt. Ob die Musterfeststellungklage im Ergebnis wirklich den erhofften Erfolg bringen wird, wird sich in der Zukunft noch zeigen.
Weitere Informationen zur Musterfeststellungklage und dem Wirtschaftsrecht erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/wirtschaftsrecht.html