— Wann kommt endlich Bewegung in die Bundespolitik?
Der Finanzausschuss des Bundestages hat einen Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer abgelehnt. Die FDP-Fraktion wurde in der Sitzung von allen anderen Fraktionen überstimmt. Bessere Vorschläge von den Gegnern des Vorhabens ließen dennoch auf sich warten. Die Bundespolitik scheint wie in allen anderen Themen derzeit still zu stehen.
Worum geht es?
Die Grunderwerbssteuer (GrESt) fällt beim Erwerb eines Grundstücks an. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die die Länder an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 %. Sie hat an den Steuereinnahmen der Ländern einen Anteil von etwa fünf Prozent.
Die FDP-Fraktion argumentiert, dass ein Grundsteuer-Freibetrag den Erwerb von Wohneigentum in Deutschland auch jungen Familien mit niedrigerem Einkommen ermöglichen würde. Diese scheiterten zumeist an den Erwerbsnebenkosten, an denen die Grunderwerbssteuer einen großen Teil ausmache. Diese müssten in der Regel aus dem Eigenkapital aufgebracht werden und könnten nicht finanziert werden.
Mieternation Deutschland
Tatsächlich ist die Wohnungseigentumsquote in Deutschland die europaweit niedrigste. Trotz wirtschaftlich glänzender Lage und einer historischen Niedrigzinspolitik beträgt der Anteil der Wohnungseigentümer hierzulande weiterhin nur 45 Prozent.
Dennoch, so die FDP in ihrem Antrag beim Finanzausschuss, sei das Aufkommen aus der Grunderwerbssteuer seit 2005 von 4,7 Milliarden Euro auf 12,4 Milliarden Euro im Jahr 2016 gestiegen — auf mehr als das Doppelte also. Dagegen sei die Eigentumsquote im unteren Einkommensfünftel seit 1990 von 25% auf nur 17% im Jahr 2016 gesunken.
Konkret schlägt die FDP vor, dass den Ländern selbst im Grunderwerbssteuergesetz eine Möglichkeit eingeräumt wird, einen Freibetrag bis zu einem Höchstwert von 500.000 Euro pro Person zu bestimmen. Dabei sollen die Länder selbst über die Höhe des Freibetrags entscheiden.
Freibetrag geht nicht weit genug?
Andere Parteien haben den Antrag mit großteils fadenscheinigen Argumenten abgelehnt.
Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, ein Freibetrag müsse mit den Ländern abgestimmt werden, um eine Entlastung der Länder zu regeln. Da aber durch die Änderung den Ländern alleine die Möglichkeit eines Freibetrags geschaffen werden sollte, geht dieses Argument aber wohl fehl.
Die SPD bezeichnete die Freibetragslösung als ein "Bürokratieprodukt erster Güte" und nannte sie den "falschen Weg". Eine derartige Begründung zur Ablehnung einer Gesetzesänderung dürfte nicht mal mit einer Antwort gewürdigt werden und spiegelt sehr gut wieder, dass die ehemalige Arbeiterpartei sich aus ihrer Trotzphase immer noch nicht befreien konnte. Wer sich so wenig für die eigenen Wähler einsetzt, darf sich über einen Rückgang in den Umfragewerten nicht wundern.
Die Linke entgegnete, der Grund für den Rückgang der Eigentumsquote sei die ungleiche Verteilung von Vermögen. Aber irgendwo muss man ja mal anfangen, und es kann ja nicht immer gleich das gesamte Vermögen der Nation umverteilt werden — auch die Linken scheinen ihre Liebe zu vollkommen unrealistischen Zielen nicht loslassen zu können.
Die Grünen warfen der FDP vor, man solle lieber über andere Nebenkosten wie die Kosten für den Notar reden, anstatt über die Besteuerung von Immobilien — kann man ja auch, ist aber immer noch kein Grund, nicht auch über die Grunderwerbssteuer zu reden.
Warum eine Reform sinnvoll ist
Tatsächlich ist ein Eigentumserwerb von Immobilien auch in niedrigen Einkommensschichten erstrebenswert. Gerade in Zeiten der wachsenden Unsicherheit beim Thema Rente (darum kümmert sich ja auch schon wieder niemand), niedrigen Löhnen in zahlreichen Sektoren und astronomisch steigenden Mieten kann Wohneigentum einen wichtigen Beitrag für die Versorgung im Alter schaffen.
Und wer größere Immobilienwerte kauft, zahlt sowieso keine Steuer. Denn gut beratende Investoren setzen Immobiliengesellschaften ein. Das Grunderwerbssteuergesetz privilegiert aktuell noch die mittelbare Übertragung von Grundeigentum: Gehen nicht mehr als 94,9% der Anteile an einer immobilienhaltenden Gesellschaft über, so ist die Transaktion grundsätzlich steuerfrei.
Der Vorschlag der FDP mag nicht die Lösung sein. Nichtstun ist es aber auch nicht.