Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
27.05.2019

Internetrecht: Rechtsausschuss befasst sich mit Netzwerkdurchsuchungsgesetz

Auf Antrag mehrerer Fraktionen wird im Rechtsausschuss des Bundestages nun über das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) debattiert. Die Meinungen bei Experten aus Justiz, Wissenschaft und Medien gehen dabei teils stark auseinander.

Anhörung im Bundestag

Als das NetzDG kurz vor den Bundestagswahlen 2017 verabschiedet wurde, sollte damit endlich eine verbesserte Rechtsdurchsetzung in sozialen Medien, insbesondere bei strafbaren Inhalten, geschaffen werden. Das Gesetz sollte Internetkriminalität und Hasskommentare in sozialen Netzwerken bekämpfen und die Betreiber von Facebook und Co. mehr in die Verantwortung nehmen. Das Gesetz verpflichtet dazu unter anderem Betreiber von Internetplattformen dazu, strafbare Inhalte schneller als bisher zu löschen

Doch die Neuregelung im Internetrecht stand bereits bei Inkrafttreten in der Kritik. Einige Stimmen sahen schon damals ein Verstoß gegen die Meinungs- und Medienfreiheit des Grundgesetzes. Die Kritik ist bis heute angehalten, sodass auf Antrag einiger Oppositionsfraktionen nun der Rechtsausschuss des Bundestages die Regelungen erneut unter die Lupe nehmen muss. In einer Anhörung vom 126.05.2019 zeigte sich, wie weit die Meinungen unter den Experten auseinander gehen.

Gesetz soll vollständig aufgehoben werden

Einige der Experten fordern in Stellungnahmen die vollständige Aufhebung und Neuregelung des NetzDG. So auch der Medienrechtler Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig, der die vollständige Aufhebung des Gesetzes wegen dessen Verfassungswidrigkeit fordert. Das Gesetz verstoße seiner Meinung nach gegen die Meinungs- und Medienfreiheit des Grundgesetzes. So wie er sehen einige Experten die Rechtlage und sehen gerade in den Verpflichtungen der Betreiber einen ungerechtfertigten Eingriff in die Medienfreiheit.

Andere dagegen, wie der Jurist Martin Eifert von der juristischen Fakultät der Berliner Humboldt-Universität halten das Gesetz für vereinbar mit dem Grundgesetz. Durch die Regelung, die insbesondere Betreiber von sozialen Netzwerken in die Verantwortung nimmt, werde nicht gegen die Meinungs- oder Medienfreiheit verstoßen.

Stimmen fordern Ausbesserung

Viele der Stimmen sehen zwar in dem NetzDG einen guten Ansatz in der Bekämpfung von Internetkriminalität. Sie sprechen sich aber in unterschiedlichen Punkten für eine Optimierung oder Ausbesserung der bestehenden Regelungen aus.
So sieht das Bundesamt für Justiz das NetzDG grundsätzlich dazu geeignet, die Durchsetzung des geltenden Rechts im Bereich des Internetrechtes zu verbessern. Gerade im Bereich der Internetkriminalität sei dies durch die Neuregelungen möglich. Auch der Deutsche Richterbund sieht den Gesetzgeber mit dem NetzDG grundsätzlich auf dem richtigen Kurs. Dennoch wird auch von dieser Seite bemängelt, dass faktische Strafbarkeitslücken bei der Verfolgung von Hasskriminalität immer noch herrschten.

Diese und viele andere Stellungnahmen zeigen, wie kontrovers über das NetzDG gestritten wird. Dies zeigt einmal mehr, dass mit den bestehenden Regelungen nicht alle Fragen des Internetrechts beantwortet werden können. Der Gesetzgeber wird sich also, egal ob im Rahmen einer Neuregelung oder Ausbesserung, mit dem NetzDG auseinandersetzen müssen. Es bleibt abzuwarten, welche Stimmen sich am Ende durchsetzen können.

Weitere Informationen zu Fragen des Internetrechts erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/internetrecht-onlinerecht.html