Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
26.11.2021

Deutsches Familienrecht braucht frischen Wind

In den letzten paar Jahren - man könnte fast schon vom letzten Jahrzehnt sprechen - hat sich das traditionelle Familienbild erweitert und die Vorstellungen von Ehe, Familie und Eltern-sein grundsätzlich gewandelt – so aber nicht die dazugehörigen Regelungen im deutschen Familienrecht. Die einzigen Möglichkeiten heutzutage elterliche Verantwortungen zugesprochen zu bekommen, beschränken sich noch immer auf die Ehe oder eine gerichtliche Entscheidung.

In Anbetracht der veränderten gesellschaftlich akzeptierten und normalisierten Familienbilder bleiben einige gesetzliche Vorschriften auf der Strecke und scheinen nicht mehr zeitgemäß zu sein. Neben Familien mit unerfülltem Kinderwunsch fordert nun vor allem der Deutsche Anwaltsverein (DAV) grundlegende Neuerungen im deutschen Familienrecht.

Rechtsanwälte fordern Entwicklung im Abstammungsrecht

In der heutigen Zeit gibt es verschiedene Arten, auf die man mit einem Kind als Elternteil verbunden sein kann. Die Rede ist z.B. von biologischen, genetischen, rechtlichen und sozialen Eltern. Dagegen scheint es sonderbar, wenn bei zwei Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, die nicht gebärende Frau das Neugeborene zunächst adoptieren muss, um vor dem Gesetz Mutter zu werden. Der DAV fordert, dass die zweite Frau zukünftig auch ohne den formalen Adoptionsprozess rechtliche Mutter des Kindes werden kann. Irrelevant soll dafür außerdem sein, ob die beiden Frauen eine Ehe führen oder lediglich eine Partnerschaft.

Die Hauptgeschäftsführerin des DAV erklärte, dass die bisherige Voraussetzung des Adoptionsprozesses rechtlich inakzeptabel ist, wenn man sich den Wandel des Familienbildes einmal bewusst macht.

Besonders im Sinne des Kindeswohls ist es nötig, dass eine schnelle und verlässliche familiäre Zuordnung existiert. Vielmehr sollte man deshalb auf die familiäre Bindung zwischen Elternteil und Kind abstellen. Diejenigen, die eine solche Bindung herstellen und verfolgen sollten als Wunscheltern anerkannt werden.

Kann man Eier mit Samen vergleichen?

Ebenfalls auf der Liste betreffend Neuerungen in der gesetzlichen Handhabung steht die Legalisierung von Eizell- und Embryonenspenden. Im Gegensatz zu anderen Ländern hat Deutschland das Spenden von Eizellen im Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten – nicht aber von Samenzellen. Da fragt man sich zurecht, wo denn da genau der Unterschied ist. Wenn es um ein Wunschkind geht, sollte nicht zwischen Samen- oder Eizellspenden unterschieden werden, ob den Familien dieser Wunsch erfüllt werden kann oder nicht. Der DAV gibt zu bedenken, dass auch hier die rechtlichen Rahmenbedingungen lässt nicht mehr aktuell sind.

Denn tatsächlich führt das Verbot von Eizellspenden in Deutschland dazu, dass sich jährlich mehrere Paare dafür entscheiden ihren Kinderwunsch im Ausland erfüllen zu lassen, wo Eizellspenden teilweise erlaubt sind. Dabei haben sie nicht nur den großen finanziellen Aufwand zu stemmen (In den meisten Ländern kostet der Eingriff zwischen 4.000 und 9.000 EUR), sondern auch mit den gesundheitlichen Risiken zu kämpfen. Dazu kommt dass Kinder, die im Ausland mittels Eizellenspende gezeugt worden sind, in Deutschland auf Schwierigkeiten stoßen, wenn sie ihr Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung durchsetzen wollen.

Nähere Details zur Eizellenspenden finden Sie auf unserer Website: https://www.rosepartner.de/familienrecht/abstammung-name/eizellenspende-erlaubt-verboten.html

Samenspende erlaubt, Eizellspende nicht – aber warum ist das so?

Im Bundestag wurde Anfang des Jahres 2021 bereits ein Entwurf zur Änderung des ESchG vorgestellt. Darin wurde u.a. die Begründung angeführt, dass man Spenden von Ei- und Samenzellen als einfache Gegenstücke betrachten könnte und diese demnach vergleichbar behandelt werden sollten.

Gegner dieser Ansicht stützen sich auf die gesundheitlichen Bedenken und Risiken, die bei der Spende von Eizellen viel größer seien im Gegensatz zur Samenspende. Doch in diesem Zusammenhang sei zu bedenken, dass in Deutschland grundsätzlich besser medizinische Bedingungen als im Ausland vorhanden sind. Zudem stoße man nicht auf das Problem hinsichtlich des Rechts auf Kenntnis der Abstammung, so Katrin Helling-Plahr von der FDP gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Weitere rechtliche Informationen zur Samenspende finden Sie auf unserer Website: https://www.rosepartner.de/samenspende.html

Wer freiwillig Leihmutter sein möchte, der soll nicht aufgehalten werden

Ein weiteres wichtiges Anliegen des DAV ist die Einführung einer legalen altruistischen (unentgeltlichen) Leihmutterschaft in Deutschland. Grund dafür ist, dass nicht nur finanziell besser gestellte Paare den Wunsch nach einer Familie im Ausland wahr werden lassen sollen, sondern auch Paare, die nicht die nötigen finanziellen Mittel haben, um die rechtlich erlaubten Behandlungsmaßnahmen im Ausland in Anspruch nehmen zu können.

Unterhalt im Familienrecht dient der gesicherten Zukunft des Kindes

Bereits vor vier Jahren hat der DAV seinen Gesetzentwurf zur Reform des nachehelichen Ehegattenunterhaltsrechts veröffentlicht. Dieses Vorhaben werde aktuell weiterhin verfolgt. Anders als früher treten heutzutage viele Probleme im Zusammenhang mit dem frühen Enden der gesetzlichen Ansprüche auf, welche zu Ungerechtigkeiten im Unterhaltsrecht führen.

Das in finanzieller Hinsicht schlechter aufgestellte Elternteil müsse vielmehr abgesichert werden, die Zukunft des Kindes im Falle einer Trennung bzw. Scheidung auf Basis stabiler finanzieller Verhältnisse bauen zu können. Selbst wenn die Eltern des Kindes keine Ehe geführt haben, müsse dennoch dem betreuenden Teil ein Betreuungsunterhalt gewährt werden. Gemessen wird dieser dann an der Höhe des Einkommens, welches derjenige vor Eingehen der Partnerschaft verdient hat. Die Zukunft des Kindes in anhand dessen allerdings zumeist keinesfalls sichergestellt.

Rentenansprüche müssen geteilt werden

Auch bezüglich der innerhalb einer Ehe erworbener Versorgungsanrechte (Rentenansprüche) wünscht sich der DAV frischen Wind. Jegliche Ansprüche der Ehepartner, die während der Ehe erworben wurden, müssten zwischen den Partnern geteilt werden. Danach gelte dies auch für Ansprüche, die erst nach Scheidungsverhandlungen ans Tageslicht kommen.

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Eine Reform im deutschen Familienrecht wird also gespannt erwartet. Wann und in welcher Form diese eintreten wird, bleibt nur abzuwarten. Bis dahin heißt es wohl erstmal Däumchen drehen.

Wenn Sie weitere Fragen zum deutschen Familienrecht haben, stehen unsere Rechtsanwälte für Familienrecht von ROSE & PARTNER Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns auf unserer Website: https://www.rosepartner.de/familienrecht-hannover-rechtsanwalt-kanzlei.html