Die Familie um Aldi-Nord macht immer wieder Schlagzeilen mit gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Stiftungsstruktur des Unternehmens sollte Aldi Nord eigentlich ein für allemal für die Zukunft sichern. Doch so einfach ist es nicht mit dem Stiftungsrecht, geschweige denn mit streitsüchtigen Söhnen.
Familienstiftung im Rechtsstreit
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat jetzt vorerst eine der vielen Streitpunkte in der Unternehmensstiftung entschieden. Es geht um den Streit zwischen den Söhnen Theo junior und dem mittlerweile verstorbenen Berthold Albrecht, jeweils Regenten der Lukas- und der Jakobusstiftung. Sie kontrollieren jeweils 19,5 Prozent des Aldi-Nord-Kapitals. Neben ihnen gibt es noch die Markustiftung, in der die Gründerwitwe Cäcilia etwa 61% hält.
Gekämpft wird diesmal um eine Satzungsänderung aus dem Dezember 2010. Diese hatte nach dem Tod des Gründersohnes Berthold den Einfluss der Familie in der Stiftung spürbar eingeschränkt. Hiergegen klagten seine Erben nach seinem Tod — ja, jetzt kommen noch die Enkelkinder ins Spiel. Je mehr Familienmitglieder, desto größer der Spielspaß.
Änderung der Stiftungssatzung
Um die Voraussetzungen des Stiftungsrechts für eine wirksame Änderung der Satzung wurde vor dem OVG Schleswig nun kostspielig und akribisch gestritten. Von Formfehlern bis hin zur Geschäftsfähigkeit des schwer kranken Vaters wurde alles infrage gestellt. Dazu war eins der Vorstandsmitglieder am Tag des Beschlusses erkrankt und ließ sich vertreten — auch das wurde rechtlich angezweifelt.
Noch am zweiten Verhandlungstag hagelte es von beiden Seiten zahlreiche Anträge. Nachdem noch die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht in Schleswig, die Satzungsänderung für unzulässig erklärt hatte, bestätigten die Richter des OVG nun ihre Gültigkeit. Vor allem die Vertretung eines Vorstandsmitgliedes sei auch nach Stiftungsrecht zulässig, so die Richter.
Zeichnet sich ein neuer Konflikt ab?
Durch das Urteil werde der Gleichklang der Stiftung wieder hergestellt, äußerte sich das Unternehmen Aldi-Nord nach Verkündung des Urteils. Aber ob es Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Zwar hat das OVG Schleswig die Revision nicht zugelassen. Der Rechtsanwalt der Gründerenkel gab aber schon zu verstehen, dass er durchaus Anhaltspunkte für mögliche Rechtsmittel sehe. Er müsste dann zunächst gegen die Nichtzulassung zur Revision Beschwerde einlegen.
Die Haltung des Anwalts gibt aber zu erkennen, dass in der Aldi-Nord Familie mit Nichten Friede, Freude, Eierkuchen am Horizont wartet. Es wird weiter mit harten Bandagen um jede Entscheidung gerungen. In einem weiteren Verfahren, dessen Entscheidung noch aussteht, klagen die Erben des Sohnes Berthold Albrecht um Einsicht in die Satzung der Markusstiftung.