Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
05.05.2020

BGH-Entscheidung zu den Voraussetzungen des Trennungsunterhalts

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst mit seiner Entscheidung bekräftigte, kann auch in einer kurzen, von den Eltern arrangierten Ehe ohne Zusammenleben ein Anspruch auf Trennungsunterhalt begründet sein.

Eltern arrangierten Ehe

Der Entscheidung zum Trennungsunterhalt lag die Scheidung eines Ehepaares mit indischen Wurzeln zugrunde. Die Frau war Deutsche, der Mann Brite. Die von den Eltern der Eheleute arrangierte Hochzeit fand im August 2017 statt. Doch auch nach der Eheschließung zog das Ehepaar nicht in eine gemeinsame Wohnung und wirtschafteten auch in Zukunft nicht gemeinsam. Bereits nach einem Jahr kam die Trennung und damit auch die Frage nach einem etwaigen Trennungsunterhalt.

Bei dem Trennungsunterhalt handelt es sich um einen Anspruch des Ehepartners, der finanziell schlechter gestellt ist und aufgrund einer Trennung nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten soll. Das Familienrecht legt daher fest, dass der finanziell besser gestellte Ehepartner den Lebensunterhalt des anderen Ehepartners im Zeitraum zwischen der Trennung und endgültigen Scheidung der Ehe sicherstellen muss.

Richter bestätigen Anspruch auf Trennungsunterhalt

Auch in diesem Fall verlangte die Frau von ihrem Ehemann Trennungsunterhalt. Gegen die Entscheidung der Vorinstanz zog der Ehemann schließlich vor den BGH.

Doch auch der BGH bestätigt in seiner Entscheidung den Anspruch der Ehefrau (Beschluss vom 19.02.2020, Az.: XII ZB 358/19). Danach sei es für den Anspruch auch Trennungsunterhalt irrelevant, dass die Eheleute nie zusammengelebt haben und auch nie ein gemeinsames Konto führten, sondern von den jeweiligen eigenen Einkünften lebten. Eine Verwirkung des Anspruches komme nur dann in Betracht, wenn beide Eheleute sich von vornherein einig seien, dass in Wirklichkeit keine Ehe mit ihren dazugehörigen Rechten und Pflichten begründet werden soll. Die sei hier aber nicht der Fall gewesen, so der BGH. Daher habe die Ehefrau auch nach der Trennung Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form des Trennungsunterhalts.  

 

Weitere Informationen zum Thema Trennungsunterhalt finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/trennungsunterhalt-rechtsanwalt.html