Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
01.10.2018

Arbeitsrecht: Bericht der FRA bemängelt Arbeitnehmerschutz in der EU

Mangelnde Arbeitsplatzkontrollen führen immer noch zur Ausbeutung von Arbeitnehmern in der Europäischen Union. Dies ist das Fazit eines Berichtes der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA).

Bisherige Kontrollen bringen nicht den gewünschten Erfolg  

Für den Bericht wurden Arbeitnehmer aus der EU-und Drittländern befragt. Viele der befragten Arbeitnehmer haben die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft selbst erlebt. Kontrollen von Unternehmen sollen eigentlich den Arbeitsschutz innerhalb der EU gewährleisten. Tatsächlich sollen diese Kontrollen aber häufig wirkungslos sein. Gut die Hälfte der betroffenen Arbeitnehmer gab in der Befragung an, selbst nie Kontrollen von Arbeitgebern am Arbeitsplatz erlebt zu haben. Selbst wenn Kontrollen stattfanden, sollen viele der Arbeitgeber im Vornherein gewarnt worden sein. Für die Unternehmen war es dann ein leichtes, die Verstöße bei den Kontrollen zu verschleiern. Der Bericht zeigt also, dass die Kontrollen bisher nicht immer ihre Wirkung erzielen.

Die FRA fordert daher eine Verstärkung der Kontrollen, um den Arbeitnehmerschutz in Zukunft besser gewährleisten zu können und die Vorgaben aus dem Arbeitsrecht konsequent einhalten zu können. Zudem sollen mit den Kontrollen Arbeitgeber in Zukunft  unvorbereitet konfrontiert werden. Mitgliedstaaten müssten zudem Verstöße auch konsequenter bestrafen. Damit soll nach Vorstellung der FRA der Arbeitnehmerschutz in den Mitgliedstaaten konsequenter umgesetzt werden.

Arbeitsinspektoren bilden Vertrauensumfeld für Arbeitnehmer

Eine positive Bewertung erhielt die Arbeit von Arbeitsinspektoren. Die unabhängigen Kontrollinstrumente, die in den Mitgliedstaaten von unterschiedlichen Behörden, in Deutschland beispielsweise durch die Gewerbeaufsicht, geführt werden, tragen nach Ansicht der FRA dazu bei, das Vertrauen der Arbeitnehmer in den Arbeitnehmerschutz zu festigen. Die Arbeitnehmer gaben an, eher bereit zu sein, ihre Arbeitgeber anzuzeigen, wenn sie durch Arbeitsinspektoren informiert und einbezogen wurden.
Aufgabe der Arbeitsinspektoren ist es, eine unabhängige Anlaufstelle bei Verstößen gegen Arbeitsvorschriften zu bilden. Nach Ansicht der FRA sollte die Arbeit der Inspektionen in Zukunft weiter ausgebaut und die Behörden weiter in der Erkennung von Ausbeutung geschult werden.

Der Bericht gibt damit erste Anhaltspunkt und Empfehlungen – wie die Mitgliedstaaten diese Empfehlungen in Zukunft umsetzten werden, bleibt abzuwarten.

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