Bislang werden Behandlungen für ungewollt kinderlose Paare nur unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen erstattet. Geht es nach dem Wunsch einiger Experten und Stimmen aus der Politik, soll es künftig zu einer Ausweitung der Kostenerstattung von Kinderwunschbehandlungen kommen. Dazu wurde nun ein Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag eingebracht. Folgt nun die Reform des Abstammungsrechtes?
Positive Stimmen aus der Politik
Medizinisch ist mittlerweile vieles möglich - doch rechtlich sind Paaren in Deutschland in Sachen Kinderwunschbehandlungen häufig Grenzen gesetzt. Gerade wenn es um die Finanzierung der meist kostspieligen Behandlungen geht, werden unterschiedliche Paarkonstellationen bislang klar benachteiligt. Grüne und Linke im Bundestag haben nun die Debatte um einen erweiterten Anspruch auf Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen neu ins Rollen gebracht. So soll nach ihren Vorstellungen eine Kostenübernahme in Zukunft für mehr Paarkonstellationen möglich sein. Auch eingetragenen Lebenspartnerschaften, verheirateten lesbischen Ehepartner und nichtehelichen Lebenspartnerschaften sollen dann von einer Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen profitieren. Auch viele Gesundheits- und Rechtsexperten hatten sich im Rahmen einer Anhörung am 28.11.2018 vor dem Bundestag positiv hinsichtlich einer Gesetzesänderung bei der Reproduktionsmedizin ausgesprochen.
Die bisherige Kostenerstattung
Bisher bestehen für viele kinderlose Paare Hürden bei der Kostenübernahme von reproduktionsmedizinischen Behandlungen. Bislang erstatten die gesetzlichen Krankenkassen 50% der Kosten einer Kinderwunschbehandlung, allerdings nur bei heterosexuellen Ehepaaren und auch nur für einen bestimmten Kreis an Behandlungsformen. Wer diese Erfordernisse nicht erfüllt, geht bisher im Zweifel leer aus und muss die Behandlungen selbst finanzieren.
Nach Aussage des Fachverbandes pro familia würden daher viele Frauen oder Paare Behandlungen im Ausland vornehmen lassen. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen des Familienrechts sind teilweise lückenhaft oder missverständlich. Gerade deshalb fordern viele eine Reform des Familien- und Abstammungsrechtes.
So ist das Ziel des nun eingebrachten Gesetzesentwurfes, allen Menschen mit ungewollter, medizinisch begründeter Kinderlosigkeit einen Erstattungsanspruch für Kinderwunschbehandlungen zu ermöglichen. Ob und inwieweit ein solcher Anspruch in Zukunft durchgesetzt wird, bleibt abzuwarten. In jedem Fall ist das Thema Reproduktionsmedizin wieder mehr in den Fokus der Politik getreten.
Weitere Informationen zum Familienrecht und Abstammungsrecht erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/familienrecht/abstammung-name.html