Wie das Arbeitsgericht in Berlin am 16.01.2019 (Az.: 60 Ca 7170/18) urteilte, ist die fristlose Kündigung des umstrittenen „Volkslehrers“ rechtmäßig. Der Pädagoge war wegen volksverhetzenden Videos auf YouTube aufgefallen und versuchte in der Folge mit einer Kündigungsschutzklage gegen seine fristlose Kündigung aus dem Schuldienst vorzugehen – bislang ohne Erfolg.
Umstrittene Videos auf eigenem YouTube-Kanal
Dass auch ein Verhalten außerhalb des Klassenraums zu einer Kündigung führen kann, zeigt nun ein Fall aus Berlin. Auf dem YouTube-Kanal des 38-Jährigen „Volkslehrers“ finden sich mittlerweile mehrere hundert Videos. In diesem kritisiert er die „Überfremdung“ der „weißen Nationalstaaten“ in Europa oder ruft zu einem Trauermarsch für die „Opfer“ der Asylpolitik auf. In einigen der Videos kamen auch wegen Volksverhetzung verurteilte Straftäter zu Wort. Vorgeworfen wurden dem Pädagogen aus Berlin daraufhin auch Verbindungen zu sogenannten Reichsbürgern.
Die Berliner Behörden reagierten und erklärten dem Grundschullehrer für Sport und Musik die fristlose Kündigung. Dagegen ging der selbsternannte „Volkslehrer“ mit einer Kündigungsschutzklage vor.
Nicht geeignet für den Schuldienst
Im Ergebnis sollte der Lehrer vor dem Berliner Arbeitsgericht allerdings scheitern. Die außerordentliche Kündigung sei gerechtfertigt, da dem Pädagogen die persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst fehle, so das Arbeitsgericht in Berlin. In seinen Videos habe der Lehrer die verfassungsgemäße Ordnung der Bundesrepublik Deutschland in Frage gestellt. Das Gericht sah für die Zukunft keine Chance, dass der Pädagoge sich wieder an der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik nach dem Grundgesetz orientieren werde. Der 38-Jährige sei daher dauerhaft für den Schuldienst ungeeignet, urteilte der Richter.
Die verfassungsgemäße Ordnung der Bundesrepublik Deutschland stehe unter Druck, sagte der Richter. „Dem müssen wir entschlossen entgegentreten“.
Der selbsternannte „Volkslehrer“ dagegen wirkte von der Entscheidung überrascht und kündigte bereits an, dass er weitere Schritte gegen seine fristlose Kündigung durchdenken werde. Bislang ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Eine erneute Kündigungsschutzklage könnte also noch in eine nächste Runde gehen.
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