Die Verbraucherzentralen bilden in Deutschland Vereine mit besonderen Privilegien, die die Interessen von Verbrauchern genau im Blick haben. Im Kampf gegen irreführende Werbeversprechen von Unternehmen hoffen sie nun auf Neuregelungen auf europäischer Ebene.
Unternehmen locken mit Sonderrabatten
Besonders Möbelhäuser, Elektromärkte und Kreditinstitute werben oft mit Sonderaktionen und Rabatten. Dabei erkennt der Verbraucher häufig erst beim Lesen des Kleingedruckten, dass die vermeintlichen Angebote doch keine Schnäppchen sind.
Für die Verbraucherzentralen ist das Thema der nicht eingehaltenen Werbeversprechen eines ihrer Kernbereiche. Das Problem bisher – Verbraucher haben keine Rechtsanspruch auf Einhaltung eines Werbeversprechens. Zudem besteht bislang nur ein Unterlassungsanspruch gegen unlautere Wettbewerbspraktiken. Dem Verbraucher ist es nicht möglich, Schadensersatz bei Verstößen im Wettbewerbsrecht zu fordern. Dafür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Damit bleiben unlautere Werbepraktiken für die Unternehmen im Ergebnis häufig sanktionslos.
Kommen nun Neuregelungen aus der EU?
Ohne spürbare Sanktionen werden aber wohl auch viele Unternehmen in Zukunft auf irreführende Werbeversprechen und unlautere Wettbewerbspraktiken setzen. Daher hoffen die deutschen Verbraucherschützer jetzt auf eine Neuregelung im Werberecht auf europäischer Ebene.
Die EU-Kommission hatte jüngst Vorschläge zur Änderung verschiedener Vorschriften für das Werberecht vorgelegt. Diese sehen u.a. vor, neben dem bereits bestehenden Unterlassungsanspruch auch einen Schadensersatzanspruch einzuführen. Die Folge wären für Unternehmen tatsächlich spürbare Strafen. Allein diese Möglichkeit könnte zu einem Umdenken bei Werbemaßnahmen vieler Unternehmen führen. Ob und wann die Vorschläge aber tatsächlich in die Tat umgesetzt werden, bleibt aber abzuwarten.
Die Arbeit der Verbraucherzentralen
Die deutschen Verbraucherzentralen sind auf Landesebene organisierte Vereine, die auf Bundeseben zur Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammengeschlossen sind.
Ziel der Verbraucherzentralen ist es, Verbraucher zu informieren, zu beraten und rechtlichen Beistand zu leisten. Dabei haben die Verbraucherzentralen gegenüber anderen Vereinen gesetzliche Privilegien. Seit 2002 besteht z.B. die Möglichkeit, dass sich Verbraucherzentralen individuelle Ansprüche von Verbrauchern abtreten lassen können, um diese einzuklagen. So können Ansprüche als Sammelklage bis zum Bundesgerichtshof geltend gemacht werden.
Weitere Informationen zum unlauteren Wettbewerb, Werberecht und Wettbewerbsrecht finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/irrefuehrende-werbung-abmahnung.html