Rechtsanwalt Bernd Fleischer

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
15.11.2017

Verlage verklagen Berliner Forschernetzwerk

Der britisch- niederländische Wissenschaftsverlag Elsevier und die American Chemical Society haben Klage vor dem Landgericht München gegen das Berliner Startup Researchgate wegen massenhafter Urheberrechtsverletzungen eingelegt.

Sie werfen dem Online- Portal vor, dass dessen Nutzer massenhaft Artikel aus ihren wissenschaftlichen Zeitungen hochladen würden, ohne dass die Verlage dies erlaubt hätten.

Berliner Startup handelt allein aus kommerziellen Gründen

So beanstandet der Chef der Journals Publishing Group der American Chemical Society, dass es sich bei dem Forschernetzwerk Researchgate gerade nicht um eine Non-Profit- Organisation handele, sondern das Berliner Startup hochgradig kommerziell agiere und mit den Inhalten anderer vor allem indirekt, durch Werbung und Stellenanzeigen, Geld verdiene. Dabei hätten die Verlage der Verwertung ihrer Inhalte nie zugestimmt. Vielmehr hatten die Verlage das Unternehmen bereits aufgefordert, die Verbreitung von wissenschaftlichen Texten zu unterbinden, woraufhin die Plattform immerhin 1,7 Millionen Artikel in einen nicht öffentlichen Modus verschoben hatte. Das reichte den Verlagen allerdings nicht. Sie erhoben Klage.

Wer Urheber ist, darf über die Verwertung bestimmen

Laut Deutschem Urheberrecht ist der Urheber eines Werkes, der der es geschaffen hat und als Schöpfer bezeichnet werden kann. Diesem obliegt auch die Verwertung seines Werkes. Er kann also bestimmen, ob er die Verwertungsrechte selbst wahrnimmt oder als Nutzungsrechte an andere, was zumeist gegen Bezahlung erfolgen wird, überträgt.

Wenn die Verlage hier also Urheberrechte an den einzelnen Dokumenten geltend machen können, so können ihre Artikel nur bei vorliegender Zustimmung von den Nutzern des Onlineportals Researchgate der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.

Plattform hatte sogar Maßnahmen getroffen, um Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden

Dabei hat das Berliner Startup sogar Maßnahmen getroffen, um etwaigen Urheberrechtsverletzungen entgegenzuwirken. So dürfen Nutzer nur dann Dokumente bereitstellen, wenn sie die notwendigen Rechte dafür besitzen. Allerdings halte sich niemand an dieses Gebot, gibt eine Vertreterin der Freien Universität Berlin gegenüber dem Deutschlandfunk zu bedenken.

Urheberrechtsverletzung steht nicht allein im Vordergrund

Eine etwaige Urheberrechtsverletzung dürfte jedoch nicht allein Klagegrund für die Verlage gewesen sein. So dürfte der Verlag Elsevier schon allein deswegen ein starkes Interesse an dem Untergang der Online- Plattform Researchgate haben, weil er den Hauptkonkurrent des Forschungsnetzwerkes betreibt.

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