Unter welchen Voraussetzungen Verbrauchern bereits ein Anspruch auf Zugang zu Informationen zusteht, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seiner jüngsten Entscheidung zum Lebensmittelrecht präzisiert. Einer förmlichen Feststellung eines Verstoßes durch die Behörden bedarf es in jedem Fall nicht, so das BVerwG.
Bundesverwaltungsgericht legt klare Grundsätze fest
In seinem Urteil vom 29.08.2019 (Az.: 7 C 229.17) hat das BVerwG den Anspruch von Verbrauchern auf Zugang zu Informationen über „festgestellte nicht zulässige Abweichungen“ von Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechtes konkretisiert. Ausgelöst wurde die Entscheidung durch den Antrag eines Verbrauchers auf Informationszugang bezüglich eines Unternehmens aus dem Lebensmittelbereich. Dieser Antrag war von der zuständigen Behörde zunächst stattgegeben worden, während das betroffene Unternehmen, ein Schlachtunternehmen, sich gerichtlich gegen den Informationszugang wehrte. Die Klage, die letztlich von dem BVerwG entschieden wurde, sollte allerdings erfolglos bleiben.
Richter gewähren umfassenden Informationsanspruch
Nach Ansicht der Richter beim BVerwG ist der Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen im Lebensmittelrecht nicht allein auf produktbezogene Informationen beschränkt. Zudem sei auch nicht erforderlich, dass eine „nicht zulässige Abweichung“ von Vorschriften des Lebensmittelrechtes zuvor mittels eines Verwaltungsaktes durch die zuständigen Behörden festgestellt worden ist. Vielmehr sei es für einen Informationszugang schon ausreichend, wenn die zuständige Behörde die Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften unter Würdigung des Sachverhaltes abschließend aktenkundig festgestellt hat. Damit urteilten die Richter auch in dem von ihnen zu entscheidenden konkreten Fall, dass dem Informationszugang des Verbrauchers keine Hindernisse entgegenstünden. Das Schlachtunternehmen muss somit auch vor dem BVerwG eine Niederlage hinnehmen.
Das Lebensmittelrecht im deutschen Recht
In Deutschland gibt es nicht ein in sich geschlossenes Lebensmittelrecht. Vielmehr setzt sich die Rechtsmaterie aus rund 700 lebensmittelrechtlich relevanten Vorschriften zusammen. Diese Vorschriften befassen sich mit unterschiedlichen Bereichen des Lebensmittelrechtes. Sie geben Unternehmen und Verbrauchern einen rechtlichen Rahmen vor, zeigen Pflichten auf und legen Rechte fest. Zentrale gesetzliche Regelung im deutschen Lebensmittelrecht ist das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
Durch weitere Regelungen und Vorschriften werden die unterschiedlichsten Regelungsbereiche abgedeckt. Häufig werden die Regelungen durch Verordnungen der Europäischen Union beeinflusst. Insgesamt ergibt sich damit eine umfassende gesetzliche Grundlage für alle Fragen des Lebensmittelrechtes.
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