Rechtsanwalt Bernd Fleischer

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
13.07.2020

Urheberrechtsreform: Lambrecht stellt Eckpunktepapier vor

 Ein zweites umfassendes Gesetzgebungspaket soll das deutsche Urheberrecht an die europäischen Vorgaben anpassen. Insbesondere die Verwendung von Upload-Filtern im Internet wird derzeit noch heftig diskutiert. Mit konkreten Vorschlägen will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Eckpunkte der Reform festlegen und Kritiker besänftigen.

 Vorschläge für Umsetzung von EU-Recht 

Es dreht sich um Steuerung von Inhalten durch Algorithmen, um eine Zensur im Internet und um Einschränkungen der freien Medien. So zumindest, wenn es nach den Kritikern der Urheberrechtsreform hier in Deutschland geht. Genau diesen Kritikern will Bundesjustizministerin Lambrecht nun den Wind aus den Segeln nehmen und hat eine Reihe von Vorschlägen zu einer Umsetzung der Urheberrechtsreform gemacht. Klar ist bislang, dass durch das "zweite Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an den Digitalen Binnenmarkt" zwei EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzte werden müssen – und sollen. Wie genau diese Umsetzung allerdings aussehen wird, wird derzeit noch diskutiert.

In ihrem Eckpunktepapier hat Lambrecht nun darauf hingewiesen, dass man auch künftig auf Upload-Filter „weithin“ verzichten wolle. "Mit der Modernisierung des Urheberrechts wollen wir die Rechte der Kreativen stärken, die Rechtsinhaber fair an den Erlösen beteiligen und gleichzeitig die Kommunikations- und Meinungsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer im Internet wahren", teilte sie mit.

Deutsches Urheberrecht muss angepasst werden

Dabei ist die geplante Reform schon der zweite Teil der Umsetzung der europäischen DSM-Richtlinie (Digital Single Market) und der Online-SatCab-Richtlinie (Übertragung von Sendeunternehmen per Satellit oder Kabel) in das deutsche Urheberrecht. Weiter relevant bei der Umsetzung bleibt auch die Digitale-Inhalte-Richtlinie der Europäischen Union aus dem vergangenen Jahr.

Das nun geplante Gesetzespaket soll vielfältige Neuregelungen enthalten. Insbesondere soll in einem eigenständigen Gesetz die Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen geregelt werden. Nutzerrechte und Vergütungsansprüche von Urhebern sollen dort genau geregelt sein. Bereits bestehende Vorschriften des Urhebervertragsrechtes müssen zudem an die neuen Regelungen angepasst werden. Auch die Online-Verbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen per Livestream und Mediatheken ist Teil der Neuregelungen.

Mehr Rechtssicherheit für alle Seiten

Für Konsumenten sollen die geplanten Neuregelungen mehr Rechtssicherheit bieten und insbesondere nichtkommerzielle Bagatellnutzungen vor der Gefahr einer Urheberrechtsverletzung schützen. Es soll eine ausdrückliche Erlaubnis gelten, Karikaturen, Parodien und Pastiches (Nachahmungen) zu verwenden. Die Plattformen sollen dafür künftig verpflichtet sein die Möglichkeit zu bieten, dass sich Nutzer beim Hochladen auf eine gesetzliche oder vertraglich erlaubte Nutzung berufen können. Nur wenn Inhalte offenkundig rechtswidrig sind, soll eine Sperrung möglich sein.

Auf der anderen Seite sollen aber auch Urheber und Kreative künftig besser vor einer unerlaubten Nutzung geschützt werden. Ihnen soll ein direkter Vergütungsanspruch gegen die Plattformen für lizenzierte Inhalte zugesprochen werden. Auch bei der pauschalen Vergütung von geringfügiger Nutzung sollen sie beteiligt werden. Bei Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten können sie von der Plattform Entfernung und Sperrung verlangen.

So sehen die Neuregelungen konkrete Bestimmungen für alle Seiten vor und könnten so endlich für mehr Rechtssicherheit im Urheberrecht, gerade im digitalen Bereich, sorgen.

Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/urheberrecht-film-video.html