Auf europäischer Ebene wird die EU-Wortmarke „Malle“ in Zukunft wohl keinen Bestand mehr haben. Im Markenrechtsstreit vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) musste der Markeninhaber und Unternehmer Jörg Lück einen Niederschlag einstecken. Das Markenamt hat die Wortmarke „Malle“ für nichtig erklärt.
Lück verschickte Abmahnungen
Seit 2004 ist der Unternehmer und Produzent von Ballermann-Größen Jörg Lück auch Inhaber der europäischen Wortmarke „Malle“. Dieser hatte sich für unterschiedliche Bereiche, beispielsweise für TV-Sendungen, Partys oder Werbung den Begriff markenrechtlich schützen lassen. Verwender der Wortmarke ohne entsprechende Lizenz hatte der Unternehmer wegen Markenrechtsverstößen in der Vergangenheit vermehrt abgemahnt. Doch anstatt der Forderung nach Zahlung von Abmahnkosten und dem Unterzeichnen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nachzukommen, zogen einige vor Gericht. Nicht nur in Deutschland laufen daher derzeit noch Verfahren, bei denen es um die Wortmarke „Malle“ geht. Auch auf europäischer Ebene hatten sich betroffene Verwender gegen die Eintragung der Marke beim EUIPO gestellt. Sie stellten Anträge, die Marke „Malle“ für nichtig erklären zu lassen.
"Malle" reine Ortsangabe
Die Wortmarke „Malle“ konnte nun der Überprüfung des EUIPO nicht standhalten. Wie das Markenamt nun entschied, ist die Marke nichtig und muss gelöscht werden (Beschl. v. 18.05.2020, Az. 32 783 C).
Dem Schutz der Wortmarke „Malle“ stehe nach Ansicht des EUIPO ein absolutes Schutzhindernis entgegen. Der Begriff sei nämlich als Ortsangabe zu verstehen. Ausgangspunkt für diese Einschätzung sei das, was das deutschsprachige Publikum in der Europäischen Union unter dem Begriff „Malle“ verstehe. Danach werde der Begriff mit einem geographischen Hinweis auf das beliebte Urlaubsziel verbunden. Selbst bei typischer „Malle“-Musik verbinde der Hörer unmittelbar den beliebten deutschen Ferienort. Dass der Begriff auch bereits im deutschen Sprachgebrauch angekommen sei belege der Beitrag zu „Malle“ im gängigen deutschen Wörterverzeichnis Duden. Dort werde der Begriff als umgangssprachliches Kurzwort für Mallorca aufgeführt. Der Eintragung als Unionsmarke stand damit bereits ein absolutes Eintragungshindernis entgegen, so das EUIPO.
EU-Marke für nichtig erklärt
Markeninhabers Lück hatte argumentiert, dass „Malle“ nur ein umgangssprachlicher Begriff sei, der sich weder auf Landkarten, noch grundsätzlich im „offiziellen Sprachgebrauch“ wiederfände. Dieser Argumentation folgte das EUIPO allerdings nicht. Entscheidend sei vielmehr, dass das deutsche Publikum den Begriff als geographischen Hinweis verstehe.
Die Entscheidung des EUIPO ist dabei nicht das einzige Verfahren, in dem es um die Frage des Markenrechtsschutzes der Marke „Malle“ ging. Vor dem Landgericht Düsseldorf ist noch immer ein anderes Verfahren anhängig, bei dem es um die Bewertung der deutsche Wortmarke „Malle“ geht, die wiederum von der Löschung durch das EUIPO nicht betroffen ist. Ausgangspunkt war hier eine Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamt. Lück hatte der dort angeordneten Löschung der deutschen Wortmarke widersprochen. In diesem Verfahren steht nun eine Entscheidung noch aus.
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