Rechtsanwalt Bernd Fleischer

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
21.10.2019

Kartellrecht: Nun fordert auch Deutsche Bahn Schadensersatz von Lkw-Herstellern

2011 kam eines der größten Kartelle innerhalb der Europäischen Union ans Licht. 2016 schließlich verhängte die EU-Kommission gegen dieses sogenannte „Lkw-Kartell“ eine Rekordstrafe von rund 2,93 Milliarden Euro. Nun fordert auch die Deutsche Bahn wegen illegaler Preisabsprachen von den Herstellern Schadensersatz.

Lkw-Kartell wird aufgedeckt

14 Jahre soll das Lkw-Kartell illegale Preisabsprachen im gesamten europäischen Wirtschaftsraum getroffen haben – 2016 kam dann die Rekordstrafe von rund 2,93 Milliarden Euro durch die EU-Kommission. In das Lkw-Kartell verstrickt waren nach Erkenntnissen der EU-Kommission mehrere Lkw-Hersteller. MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF sollen Preise abgesprochen und so manipuliert haben. Erst aufgrund unangekündigter Nachforschungen der EU-Kommission 2011 wurde das Kartell entdeckt.

Aufgrund der illegalen Preisabsprachen können Lkw-Käufer nun unter Umständen Schadensersatzforderungen wegen erhöhter Preise der Hersteller geltend machen. So fordert nun auch die Deutsche Bahn rund 500 Millionen Euro an Schadensersatz wegen zu viel gezahlter Preise. Davon inbegriffen sind auch Forderungen anderer betroffener Käufer, die ihre Ansprüche an die Deutsche Bahn abgetreten haben. Eine entsprechende Klage auf Schadensersatz hatte der Konzern bereits 2017 beim Landgericht München eingereicht. Erst jetzt aber haben Experten die genaue Schadenssumme ermittelt. Ob der Deutschen Bahn die Schadenssumme zusteht, werden nun die Richter in München entscheiden müssen.

Strafen und Bußgelder bei Absprachen zwischen Unternehmen

Das Kartellrecht verfolgt die Zielsetzung eines lauteren Wettbewerbes und definiert ein grundsätzliches Kartellverbot. Nach dem Kartellrecht sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken, verboten. Dieses Verbot wettbewerbswidriger Verhaltensweise gilt für alle Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern, die bestimmte Preis-, Quoten-, Kunden- oder Gebietsabsprachen betreffen.

Bei Preisabsprachen handelt es sich um wettbewerbswidrige und unzulässige Vereinbarungen zwischen Herstellern, mit dem Ziel, eine ganz bestimmte Preisstufe für ihre Produkte durch Höchstpreise oder Mindestpreise zu erreichen und zu koordinieren. Werden solche Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern getroffen, sind diese grundsätzlich unzulässig und stellen daher einen kartellrechtlichen Verstoß dar. Auch Gebietsabsprache stellen einen Verstoß gegen das Kartellrecht dar. Bei einer Gebietsabsprache teilen sich an sich konkurrierende Unternehmen einen einheitlichen Markt dadurch auf, dass sie sich untereinander bestimmte geographisch definierte Gebiete „überlassen“.

Neben Schadensersatzforderungen von Mitbewerbern und Kunden müssen Unternehmen auch mit Bußgeldern und sogar strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Alle diese Sanktionen sollen Anreize für illegale Absprachen verringern und verhindern, dass Unternehmen gegen das Kartellverbot verstoßen.

Weitere Informationen zum Kartellrecht finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/bussgeld-strafe-schadenserstz-kartell.html