Trotz der mittlerweile abgeschafften Störerhaftung für Betreiber von offenen WLAN kann eine Haftung als Störer bei Altfällen bestehen bleiben. Dies urteilten nun die Richter am Oberlandesgericht in München. In der Folge muss der Netzaktivist und Piraten-Politiker Tobias McFadden seine Abmahnung in Höhe von 800 Euro bezahlen.
Telemediengesetz betrifft nicht zwingend auch Altfälle
Der abgemahnte Fall liegt in einem Zeitraum vor dem 12.10.2017, dem Stichtag an dem die Störerhaftung für Betreiber öffentlicher WLAN-Netze durch eine Änderung des Telemediengesetzes abgeschafft wurde. Damals hatte Sony Music den Politiker abgemahnt, weil über das offene WLAN seines Büros ein Song illegal heruntergeladen worden war.
Nun entschieden die Richter, dass der Politiker damals als Störer aufgetreten war und daher die damalige Abmahnung rechtens gewesen war. Damit sei in diesem Einzelfall eine Haftung auch jetzt noch möglich, obwohl die Störerhaftung mittlerweile abgeschafft worden sei, so die Richter. Im Ergebnis muss der Politiker nun seine Abmahnung in Höhe von 800 Euro an Sony Music doch begleichen.
Richter lehnen Unterlassungsanspruch ab
Allerdings wiesen die Richter das Begehren von Sony Music auf ein zukünftiges Unterlassen zurück. Dieses Begehren sei auf ein zukünftiges Unterlassen gerichtet, welches aber aufgrund der mittlerweile abgeschafften Störerhaftung keine Grundlage mehr besitze. Auch wies das Gericht den Einwand von Sony Music zurück, das neue Telemediengesetz mit der Abschaffung der Störerhaftung sei europarechtswidrig. „Das ist ein Meilenstein für kleine Anbieter von offenen WLANS und Netzwerken in Bürgerhand“, so McFadden.
Damit konnte McFadden trotz seiner Zahlungsaufforderung kleine Erfolge feiern.
Das Telemediengesetz in Deutschland
Das Telemediengesetz ist eine der zentralen Vorschriften im Internetrecht, da es die bis dahin verschiedenen Gesetz und Regelungswerke für den gesamten Bereich des Internetrechts zusammenfasst. Das durch letztmalige Änderung im Oktober 2017 in Kraft getretene Gesetz regelt den rechtlichen Rahmen für alle Telemedien in Deutschland. Neben Vorschriften zur Haftung bei illegalen Downloads finden sich weitere Vorschriften für Telemediendienste und zum Datenschutz.
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