Rechtsanwalt Bernd Fleischer

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
21.02.2018

Doc Morris Arzneimittel-Automat unzulässig?

Doc Morris stellte als Pilotprojekt in einer kleinen Gemeinde im Kreis Neckar-Odenwald einen Automaten für Medikamente auf. Das Landgericht Mosbach (Baden-Württemberg) befand dieses Vorgehen nun als wettbewerbswidrig.

Geklagt hatten mehrere Apotheker und der Landesapothekenverband Baden-Württemberg. Ihnen gefiel das Vorgehen des niederländischen Versandhandels nicht und sie verlangten Unterlassung. Zu Recht, wie das LG Mosbach nun befand.

Arzneimittel-Automat in Hüffenhardt

Das niederländische Unternehmen hatte in der 2000-Seelen-Gemeinde Hüffenhardt einen Automaten aufgestellt, der an seine Kunden nicht verschreibungspflichtige Medikamente verkaufte. Dafür musste der Kunde lediglich zunächst in einen Videochat mit einem Berater eintreten und sein gewünschtes Medikament nennen. Der Videoberater, der selbst in den Niederlanden stationiert war, drückte dann einen Knopf, woraufhin die Anlage automatisch auf ihr Warenlager zugriff und über ein Laufband das Medikament bereitstellte.

Doc Morris: Automat fällt unter Versandhandel

Doc Morris argumentierte im Laufe des Prozesses vor dem LG Mosbach, dass es sich bei der Anlage um eine Art des Versandhandels handele – dieser sei ihm erlaubt. Der Automat könne mit einer Abholstation verglichen werden.

Automat verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Das Gericht folgte diesen Ausführungen des Unternehmens nicht. Es stellte einen Verstoß gegen wettbewerbsrecht sowie zahlreiche Rechtsvorschriften, wie das Apothekengesetz, das Arzneimittelgesetz sowie die Apothekenbetriebsordnung fest. Dabei betonte es besonders, dass der Automat nicht unter den Versandhandel fallen würde. Schließlich werde der Kaufvertrag nicht wie beim Versandhandel vor dem Kauf und Versenden, sondern am Abholort geschlossen.

Die Abgabe von Arzneimitteln sei jedoch nur in Apotheken oder durch den Versandhandel möglich. Bei dem Automaten handele es sich um keins von beidem.

Doc Morris will Automaten etablieren

So leicht wird Doc Morris wohl nicht aufgeben. Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe läuft derzeit ein weiterer Prozess, in dem der niederländische Versandhändler für seine Automaten kämpft. Dabei dürfte es ihm nicht nur auf den einzelnen Automaten im Kreis Neckar-Odenwald, sondern vielmehr auf Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Etablierung von Automaten ankommen.

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