Rechtsanwalt Axel Hellinger

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53111, Bonn
Rechtsgebiete
Steuerrecht Mediation IT-Recht
04.07.2016

Recyclix und die BaFin

Update: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt Nachforschungen hinsichtlich Recyclix an.

Wie mir aus zuverlässiger Quelle mitgeteilt wurde, hat die BaFin mittlerweile begonnen, in der Sache „Recyclix“ zu ermitteln.

Konsequenzen für Recyclix

Aus diesem Umstand alleine sollte man keine voreiligen, negativen Schlüsse ziehen. Insbesondere wird die BaFin nicht prüfen, ob es sich bei Recyclix um ein Ponzi-Schema oder einen sonst wie gearteten Betrug handelt.
Aber wenn man sich im Finanzdienstleistungsrecht etwas auskennt, kann man sich denken, wie die Prüfung wahrscheinlich ausgeht.

Soweit Recyclix und teilweise auch die Affiliate-Partner die von der BaFin geforderten Regulierung nicht leisten, wird der „Geschäftsbetrieb“ in Deutschland untersagt werden. Ein Zuwiderhandeln wird in vielen Fällen eine Straftat sein.

Gefahrenpotential für Affiliate-Partner aus Deutschland

Recyclix Versprechen

Insbesondere die deutschen Affiliate-Partner, welche im größeren Umfang für Recyclix Werbung machen, müssen sich Sorgen machen. Alleine diese werbenden Tätigkeit kann unter Umständen eine Aufsichtspflicht der BaFin nach sich ziehen. Es drohen empfindliche Geldstrafen und die Untersagung des Geschäftsbetriebes.

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