Rechtsanwalt Axel Hellinger

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53111, Bonn
Rechtsgebiete
Steuerrecht Mediation IT-Recht
09.02.2015

Marke selbst anmelden – Teil 3: Die Markenrecherche

Die eigene Marke ist im Geschäftsleben ein wichtiges Gut. Daher sollten sich vor allem Existenzgründer frühzeitig um die rechtlichen Fragen rund um die Verwendung von Marken kümmern. In diesem Teil des Tutorials geht es um die Markenrecherche.

Dieser Beitrag ist Bestandteil einer kurzen Reihe “Marken selbst anmelden”. Zu dem vorangegangenen Artikel geht es hier: Marke selbst anmelden – Teil 2 (Welche Marken gibt es?).

3. Markenrecherche

Bei der Markenrecherche überprüft man, ob die gewünschte Marke so oder in ähnlicher Form schon auf dem Markt verwendet wird. Das würde einer Eintragung entgegensteht.

Die Markenrecherche selbst ist in keiner Weise vorgeschrieben. Entscheidend ist nur, dass man einen hinreichend guten Überblick über den Markt bekommt.

Im laufe der Zeit haben sich allerdings einige Anlaufstellen als sehr ergiebig herausgestellt. Für die Markenrecherche wäre es fahrlässig, diese nicht in die Suche einzubeziehen.

3.1 Wie sucht man bei einer Markenrecherche?

Bei Wortmarken sucht man zuerst nach seinem gewünschten Stichwort.

Als Beispiel nehmen wir hier einmal Mercedes Benz.

Bei der Recherche sollten wir auch nach ähnlich klingenden Marken Ausschau halten, da sonst eine Verwechslungsgefahr der eigenen Marke mit der ähnlich klingenden besteht.

Z.B. im obigen Beispiel auch Märzedes Bäns o.ä.

Auch Teile einer Marke können schon unter den Schutz des Markenrechts fallen

Z.B. nur Mercedes oder nur Benz.

Diese Teile dürfen nicht alleine oder mit weiteren Namensbestandteil verwendet werden, wenn sie potentiell zu Verwechslungen führen könnten.

Z.B. Benz Tuningteile.

Tipp: Man kann Dritten beide Marken vorlegen und nach einem Zusammenhang fragen. Die Reaktion ist ein gutes Indiz dafür, ob eine Marke im Markt mit einer anderen verwechselt werden könnte.

Im Zweifel kann allerdings nur ein Fachmann weiterhelfen und auch hier bleibt eine gewisse Rechtsunsicherheit.

Alternativ bietet es sich auch an, bei dem Inhaber der anderen Marke nach dessen Zustimmung zu fragen. Dies ist aber nur bedingt erfolgreich. In der Regel wird ein Markeninhaber vermeiden, freiwillig und grundlos auf Teile seiner Rechte zu verzichten. Und gerade große Unternehmen verteidigen ihre Marken sehr aggressiv gegen eine potentielle Verwässerung.

Bekommt man jedoch eine negative Rückmeldung, kann man sich ziemlich sicher darauf einstellen, dass der Inhaber der anderen Marke gegen die eigene Marke am Markt vorgehen wird. D.h. man kann sich, bevor man in eine Marke investiert, überlegen, ob man sich in einen solchen Rechtstreit begeben will.

3.2 Wo sucht man nach den Konkurrenzmarken?

Mittlerweile haben die meisten Patent- und Markenämter kostenlos eine Recherche online gestellt.

Daher empfiehlt es sich, beim

nach potentiellen Kandidaten zu suchen.

Wer darüber hinaus noch eine tiefergehende Suche bei den nationalen Patent- und Markenämtern benötigt, ist die Seite von den Kollegen Oberholzer zu empfehlen. Leider sind nicht alle Links aktuell, aber es ist weiterhin eine gute Anlaufstelle.

Eine weitere Anlaufstelle sollten die gängigen Suchmaschinen sein als auch ein größerer Domainregistrar. Exemplarisch sei hier

erwähnt.

Durch Suchmaschinen kann man sehr gut feststellen, ob der gewünschte Markename schon irgendwie anders oder von jemand anderes verwendet wird. Bei Domainregistraren wie sedo werden sehr häufig bestimmte Domainnamen schon unabhängig von einer Nutzung registriert. Hier lohnt sich der Blick in die Whois-Daten der Domain und ein Ansurfen derselben, um eine evtl. entgegenstehende Verwendung auszuschließen.

Wenn nach der meist doch umfassenderen Recherche der Verwendung einer bestimmten Marke nichts entgegensteht, kann man diese online beim DPMA anmelden. Wie das geht, steht in dem nachfolgenden Beitrag “Marken selbst anmelden – Teil 4: Onlineanmeldung bei DPMA”.

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