Cum-ex-Geschäfte, also Aktiengeschäfte um den Dividendenstichtag, namentlich in Verbindung mit Leerverkäufen (sog. “Dividenden-Stripping”) sind seit 01.01.2012 zwar nicht mehr möglich. Die noch offenen Altfälle haben jedoch in den letzten Monaten wieder verstärkte Aufmerksamkeit in den Medien erfahren. Ende November 2012 … Weiterlesen →
The post Cum-ex-Geschäfte — steuerliche und strafrechtliche Implikationen appeared first on Kanzlei Hellinger.