Zollstrafrecht ist eine wichtige Materie, die nur von wenigen Anwaltskanzleien beherrscht wird. Das Zollstrafrecht wird immer dann wichtig, wenn Verstöße bei der Einfuhr oder Ausfuhr vorliegen. Die Ermittlungsbehörden sind in diesem Fall das Hauptzollamt, das Zollfahndungsamt, das Zollkriminalamt oder auch die Staatsanwaltschaft. Welche dieser Behörden ermittelt richtet sich stets nach dem Einzelfall und den Gesetzen gegen die verstoßen wurde.
Wer eine Vorladung vom Zoll erhalten hat oder wie mitgeteilt wurde, dass ein Steuerstrafverfahren des Zolls gegen ihn eröffnet wurde, der sollte auf jeden Fall die Aussage verweigern. Denn in jedem Zollstrafverfahren gilt der allgemeine Grundsatz, dass niemand sich selbst belasten muss.
Eine Einlassung sollte erst dann erfolgen, wenn ein auf Zollstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt Akteneinsicht genommen hat und sorgsam abgewogen wurde, wie sich zu der Angelegenheit geäußert werden soll. Eine Einlassung kann auch erst vor dem Strafgericht erfolgen.
Da sich beim Zollstrafrecht um Steuerstrafrecht handelt ist bei Verstößen stets auch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich. Wer also festgestellt hat, dass er möglicherweise gegen das Zollrecht verstoßen hat, sollte diese Möglichkeiten nutzen.
Auf jeden Fall sollte eine Zoll-Selbstanzeige nicht selbst gefertigt werden, dass hier viele Möglichkeiten gibt, Formfehler zu begehen. Diese machen die Selbstanzeige gegenüber dem Hauptzollamt als Ermittlungsbehörde dann unwirksam und lenken die Aufmerksamkeit erst auf einen selbst. Anwälte, die sich mit Zollstrafverfahren auskennen, können aber wirksame Selbstanzeigen anfertigen.
Die häufigsten Taten aus dem Bereich der Zollvergehen kommen im Übrigen aus der Abgabenordnung. Zu nennen sind hier die Vergehen:
- Steuerhinterziehung,
- Steuerhehlerei,
- Bannbruch oder
- Zoll-Schmuggel.
In der Zukunft ist damit zu rechnen, dass viele Zollstrafverfahren mehr eingeleitet werden als früher. Denn die Zollfahndung hat aufgrund eines aktuellen Gesetzesentwurfes umfassende weitere Befugnisse bekommen. So können verdeckte Ermittler eingesetzt werden und auch die Kommunikation kann umfassend abgehört werden, selbst wenn diese beispielsweise per WhatsApp erfolgt. Ebenfalls ist die Standortbestimmung von Mobiltelefonen leichter möglich. Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass Zollvergehen besser ermittelt werden müssen. Das gilt auch deswegen, weil gerade chinesische Banden in der Vergangenheit zahlreiche Zollstraftaten begangen haben, die nur bedingt aufgeklärt werden konnten.
Wenn Sie Fragen zum Thema Zollstrafrecht haben sprechen Sie unsere Rechtsanwälte für Zollstrafrecht gerne an. Mehr Informationen zum Zollstrafrecht finden Sie hier: https://www.owlaw.de/zoll-bussgeld-zoll-strafverfahren/