Rechtsanwalt Anton Schmoll

Rechtsgebiete
Europarecht
17.03.2019

Klage gegen den Zoll - leider oft erfolglos

Kann eine Klage gegen ein Hauptzollamt Sinn machen? Viele Unternehmen, die sehen Rechtstreitigkeiten mit dem Zoll befinden, stellt sich die Frage, ob nicht eine gerichtliche Klärung möglich ist. Selbst verständlich ist das der Fall.

Niemand muss unberechtigte Maßnahmen des Zolls über sich ergehen lassen. Doch die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Zoll sind oft nicht sehr hoch. So werden 90 % aller Streitigkeiten vor dem Finanzgericht bereits deswegen beendet, weil die Klage unzulässig gewesen ist. Das liegt beispielsweise daran, weil das Zollrecht eine äußerst komplexe Thematik ist und viele Anwälte, Steuerberater oder auch Mitarbeiter von Unternehmen diese Spezialthematik nicht täglich bearbeiten.

Bevor allerdings eine Klage gegen ein Hauptzollamt erhoben werden kann, muss erst das Einspruchsverfahren durchlaufen werden. Gegen einen Einfuhrabgabenbescheid oder sonstige Anordnung des Zolls muss Einspruch eingelegt werden. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass dem Hauptzollamt die Möglichkeit gegeben werden muss, den eigenen Bescheid noch einmal selbst überprüfen. Freilich ist es in der Praxis äußerst selten zu sehen, dass der Zoll tatsächlich einsieht, einen Fehler gemacht zu haben.

Dem Einspruch wird daher nur in den wenigsten Fällen abgeholfen. Wird der Einspruch abschlägig beschieden, steht dem Unternehmen die Möglichkeit zu, Klage gegen den Zoll vor dem zuständigen Finanzgericht zu erheben.

Dabei ist zu beachten, dass die Zuständigkeiten mitunter bei einzelnen Finanzgerichten konzentriert worden sind. So ist beispielsweise das Finanzgericht Hamburg für Klagen gegen Hauptzollämter in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen zuständig.

Auch diese Besonderheit muss bei einer Klage gegen den Zoll bedacht werden. Anderenfalls wird die Klage beim falschen Gericht eingereicht Gegner der Klage ist stets das Hauptzollamt selbst. Insofern wird beim Verhandlungstermin dann ein Behördenvertreter erscheinen, der das Hauptzollamt vertritt.

Unternehmen, die gegen den Zoll vorgehen wollen, sollten folgendes Bedenken:

  • ist das Einspruchsverfahren ordnungsgemäß geführt worden?
  • Wird die Klage gegen das Hauptzollamt beim richtigen Finanzgericht erhoben?
  • Wie sind die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Zoll?

Mehr Informationen zu Einsprüchen gegenüber dem Zoll und einer Klage gegen das Hauptzollamt finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.owlaw.de/einspruch-zollbescheid/