Rechte des geistigen Eigentums - die immaterielle Vermögenswerte darstellen - können planmäßig abgesetzt werden und reduzieren damit die Gewinne, die der Besteuerung unterliegen
Lizenzen können eine Einnahmequelle darstellen; können aber auch als Werkzeug für die Erstellung von Kosten dienen
Angesichts der Vorteile, ist es überraschend, dass nur relativ wenige Unternehmer die Rechte des geistigen Eigentums in ihren Tätigkeiten nutzen. Das Ziel dieses Informationsschreibens, ist die Darstellung der Instrumente für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in Polen sowie die verschiedenen Möglichkeiten, die solche Rechte bieten.
Rechtsgrundlage
Der geistige Eigentum in Polen wird hauptsächlich von zwei Vorschriften geregelt: Das Gesetz über das Urheberrecht und andere Rechte, sowie das Gesetz über die gewerblichen Schutzrechte
Urheberrecht
Das Gesetz über das Urheberrecht und andere Rechte behandelt Werke, mit kreativen Charakter im Bereich der Literatur, des Journalismus, der Wissenschaft, der Musik, der Informatik und allen anderen Bereichen dieser Ausdrucksformen. Im Gesetz über das Urheberrecht und andere Rechte gibt es - im Gegensatz zu dem Gesetz über gewerbliche Schutzrechte - keine Verpflichtung zur Eintragung; gleichwohl regelt es im Detail die Lizenzierung, die Abtretung von Rechten, die Nießbrauchsrechte des Urheberrechts und viele andere damit zusammenhängende Fragen. Die materiellen Urheberrechte geben dem Schöpfer, ein ausschließliches Recht das Werk zu nutzen und über jede weitere Verwendung zu verfügen, sowie das Recht auf Vergütung für die Nutzung des Werkes durch andere.
Die ideelen Urheberrechte, die die Beziehung zwischen dem Autor und seinem Werk schützen, sind zeitlich unbegrenzt und können nicht einem Verzicht oder einer Veräußerung unterliegen. Insbesondere können Sie dank den ideelen Urheberrechten:
- die Urheberschaft des Werkes beanspruchen;
- das Werk mit eigenem Namen oder mit Pseudonym kenntlich machen, oder Anonym veröffentlichen;
- die Auflehnung gegen jede Änderung der Form oder des Inhalts des Werkes behaupten, sowie den richtigen Gebrauch beanspruchen;
- den Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung entscheiden;
- die Nutzung/Anwendung des Werkes überwachen
Gewerbliche Schutzrechte – Arten des gewährten Schutzes
Nach polnischem Recht kann das gewerbliche Eigentumsrecht mit verschiedenen Mitteln geschützt werden:
- Patente für Erfindungen,
- Anmeldung von Gebrauchsmustern,
- Eintragung von Geschmacksmuster,
- Eintragung von Marken,
- Eintragung von geografischen Bezeichnungen,
- Schutz vor unlauterem Wettbewerb.
Patente
Patente werden unabhängig von der Branche erteilt für alle Erfindungen die gekennzeichnet sind durch:
- Neuheit,
- Beruhen auf einer erfinderische Tätigkeit,
- gewerbliche Anwendbarkeit
Der Schutz der Erfindung beginnt mit dem Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldung beim Patentamt; Allerdings gilt dieser Schutz unter dem Vorbehalt der Erteilung des Patents. Das Patent kann höchstens für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt werden.
Das Äquivalent zum polnischen Patent bildet auf europäischer Ebene das so genannte europäische Patent, das vom Europäischen Patentamt mit Sitz in München gewährt werden kann.
Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster ist eine neue und nützliche technische Funktion in Bezug mit der Form oder der Struktur eines Objektes. Das Gebrauchsmuster wird als eine neue und nützliche Funktion anerkannt, wenn es praktische Auswirkungen bei der Produktion oder der Verwendung von Produkten erzeugt. Das Gebrauchsmuster ist dem Patent ähnlich, aber die Voraussetzungen für die Eintragung sind weniger streng. Sehr oft können Sie es eintragen, wenn eine Eintragung des Patentes nicht möglich ist.
Der Schutz des Gebrauchsmusters beginnt mit dem Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldung und ist abhängig von der tatsächlichen Eintragung. Gebrauchsmuster können für die maximale Dauer von 10 Jahren eingetragen werden.
Geschmacksmuster
Ein Geschmacksmuster ist eine neue und charakteristische Form eines Objekts oder eines Teils davon, dass insbesondere durch die Linien, Konturen, Formen, Farben, aus der Struktur oder das Material des Objekts und/oder seiner Verzierung gekennzeichnet ist.
Der rechtliche Schutz von Geschmacksmustern beginnt mit dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrages - unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Eintragung, die durch die Erteilung der Eintragungsurkunde durch das Patentamt bestätigt wird. In Polen dauert die Schutzdauer bis zu 25 Jahren und ist in fünf Perioden aufgeteilt, in denen Steuern zu zahlen sind.
Das Äquivalent zum polnischen Geschmacksmuster bildet auf europäischer Ebene das so genannten European Design, das beim HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) mit Sitz in Alicante (Spanien) beantragt werden kann. Diese europäische Geschmacksmuster garantieren Schutz in der gesamten Europäischen Union.
Das Verfahren bezüglich der Geschmacksmuster ist schnell und die definitive Eintragung kann schon nach 2-3 Monaten stattfinden.
Marke
Die Marke kann aus graphischen und nicht-grapischen Zeichen bestehen, die es erlauben die Erzeugnisse eines Unternehmens von Produkten anderer Unternehmen zu unterscheiden. Deswegen können als Marke eingetragen werden: Worte, Werbeslogans, Töne, Melodien, Zeichnungen, Wortkombinationen oder Kombinationen von graphischen Elementen, Farben, Hologramme, besondere Elemente von Internet-Adressen, dreidimensionale Formen, Firmen sowie jede andere Bezeichnungen die eine Unterscheidung zwischen den Produkten und Dienstleisungen der Unternehmen erlaubt.
Die Marke ist ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrages auf Eintragung geschützt. Der endgültige Schutz ist jedoch von der tatsächlichen Eintragung bedingt. Die Schutzdauer beträgt höchstens 10 Jahre und kann durch erneuten Antrag verlängert werden. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der Verlängerungsfristen.
Anwälte in Polen haben die Befugnis die Marken sowohl in Polen als auch bei der HABM in Alicante eintragen zu lassen. Im Falle einer Eintragung bei der HABM ist die Marke in der gesamten Europäischen Union geschützt.
Außerdem ist es möglich die Marke auch bei der Internationalen Organisation für geistigen Eigentum (WIPO) in Genf eintragen zu lassen.
Wahl der Schutzmaßnahme
Bevor man irgendeine Schutzmaßnahme beantragt ist es zunächst notwendig alle möglichen Schutzmaßnahmen zu analysieren. Dafür muss man diese unterschiedlichen Faktoren berücksichtigen: die Marktstrategie eines bestimmten Produktes; die geforderte Schutzdauer oder die finanziellen Möglichkeiten, die für den Schutz der Rechte bestimmt sind; genaue Analyse aller möglichen Schutzmaßnahmen, um den besten Schutz zu ermöglichen. Sehr oft ist es so, dass man zwischen den unterschiedlichen Schutzmaßnahmen wählen kann, wenn die jeweiligen Schutzbereiche sich überlappen. Als Beispiel kann dafür das Logo dienen, dass sowohl als Geschmacksmuster als auch als Marke geschützt werden kann. Im ersten Fall wird ein Schutz von höchstens 25 Jahren gewährleistet, während für den zweiten Fall die Marke für Zeiträume von 10 Jahren geschützt wird.
Verfahren bei Verletzung
Allgemein liegt eine Verletzung der gewerblichen Schutzrechte vor, wenn ein Dritter in den Schutzbereich der Rechte eingreift. Die häufigsten Eingriffe sind: die nicht genehmigte Nachahmung und Fälschung von Produkten und ihrer Bezeichnungen; das Kopieren oder Vervielfältigen von Werken ohne Genehmigung; sowie die illegale Beseitigung anderer Bezeichnungen. Die einfachste Art des Schutzes gewährt das Zivilrecht, aber in einigen Fällen hat die berechtigte Person auch verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Mittel zur Verfügung.
Der zivilrechtliche Schutz der gewerblichen Schutzrechte besteht aus Ansprüchen der berechtigten Person im Falle einer Verletzung seiner Rechte. Für den Fall, dass der Täter sich nicht an die Bestimmungen der "Abmahnungen" der berechtigten Person hält, sehen die gesetzlichen Vorschriften eine große Anzahl an materiellen oder immateriellen Ansprüchen als Schutz vor Verletzungen der Rechte vor. Der schnellste Weg ist die Aufforderung der Einstellung dieser Verletzungen. Darüber hinaus sind vorläufige Maßnahmen wie Beispielsweise die Beschlagnahme von Waren der Konkurrenz, die durch Verletzung der gewerblichen Rechte anderer in den Markt eingeführt wurden oder ein Verbot der weiteren Einführung dieser Waren, möglich. Dies ist mit Hinblick auf die Rechtzeitigkeit der Maßnahmen sehr wichtig. Über die Einstellung der Verletzungshandlung hinaus, kann der Berechtigte weitere materielle Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche geltend machen.
Kosten
Die Kosten des Verfahrens, um sich geistige Eigentumsrechte zu sicher umfassen die Eintragungs-, Übersetzungs- und Anwaltskosten. Die Kosten der Eintragung hängen von der jeweiligen Schutzmaßnahme ab. Die Übersetzungskosten fallen nur an, wenn eine solche Übersetzung notwendig ist. Was hingegen die Anwaltskosten betrifft so hängen diese von dem Land ab, indem der Anwalt seinen Beruf ausübt. Die Honorare der Anwälte, die ihre Tätigkeit in Polen ausüben, sind um ca. 50-60% geringer als bei anderen Anwälten. Die in Polen praktizierenden Anwälte können nicht nur in Polen, sondern auch vor der Internationalen Organisation für geistigen Eigentum (WIPO) in Genf (internationale Marken) sowie bei der HABM in Alicante (bezüglich der europäischen Geschmacksmuster und Marken) tätig werden.
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Falls Sie interesse an einer Eintragung eines geistigen Rechts haben, oder falls Sie diesbezüglich an einer Beratung interessiert sind bitten wir um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieses Informationsschreiben:
Rechtsanwalt Alfio Mancani
Anwaltskanzlei – Kancelaria Prawna Avv. Alfio Mancani
ul. Puławska 228/70, 02-670 Warschau
Tel/Fax: (+48) 22 11 93 357
E-mail: alfio.mancani@md-partners.pl
Marco Arena
Verantwortlicher des German Desk
Anwaltskanzlei – Kancelaria Prawna Avv. Alfio Mancani
E-Mail: marco.arena@md-partners.pl
Die Informationen in diesem Schreiben sind zwar aktuell, aber sie stellen kein Rechtsgutachten dar. Dieser kann von unseren Anwälten ausschließlich auf Anfrage und im Bezug auf einen konkreten Fall erstellt werden.