Als Rechtsanwälte, die auch im Türkeigeschäft beraten, sehen wir immer wieder, welche vermeidbaren Fehler schon vor und bei Vertragsschluss gemacht werden können. An dieser Stelle möchten wir daher kurz auf elementare Punkte eingehen, die bei Aktivitäten in und mit der Türkei, aber auch bei jeglichen anderen grenzüberschreitenden Aktivitäten beachtet werden sollten:
Im Rahmen der Verhandlungen sollten auch hinsichtlich der Türkei die bekannten „vier W“ definiert werden: Wer, Was, Wann [...]