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24.08.2010
Türkische Aktiengesellschaften müssen dauerhaft Rechtsanwälte beauftragen
Unternehmen, die die Rechtsform einer türkischen Aktiengesellschaft (Anonim Şirketi, A.Ş.) besitzen und ein Grundkapital von 250.000,00 türkischer Lira oder mehr haben, müssen Rechtsanwälte beauftragen. Anderenfalls müssen Sie mit Geldstrafen rechnen.
Aufgrund einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2009 sind türkische Aktiengesellschaften mit einem Grundkapital von 250.000,00 Lira oder mehr verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu berufen, der die Gesellschaft [...]